Antwortdatum: 04.01.2025
Bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, aber der Arbeitnehmer ist die versicherte Person und begünstigt. Im Insolvenzfall fällt die Police nicht in die Insolvenzmasse, sofern sie korrekt verpfändungsfrei vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer behält den Anspruch. Nur wenn Beiträge fehlen oder der Arbeitgeber die Police beliehen hat, wird es kompliziert. Ansonsten sind betriebliche Altersvorsorgeansprüche durch das Betriebsrentengesetz geschützt.