Antwortdatum: 12.01.2025
Im B2B-Bereich hat der Käufer nach § 377 HGB eine unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht: Er muss die Ware direkt prüfen und Mängel unverzüglich anzeigen, sonst verliert er Gewährleistungsansprüche. Bei Verbrauchern besteht keine solche Pflicht, sie müssen Mängel nur anzeigen, sobald sie sie entdeckt haben. So sind Unternehmen strenger geregelt, während Verbraucher umfassender geschützt sind.