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Wie sieht es mit Haustieren bei Mietverträgen und Verbraucherschutz aus?

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Frage vom Besucher

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09.12.2024

Kann der Vermieter Tiere generell verbieten?

Website-Administration 12.12.2024
Antwortdatum: 12.12.2024

Der Vermieter darf eine Kleintierhaltung (Hamster, Fische) nicht generell untersagen. Bei größeren Tieren (Hund, Katze) kann er im Einzelfall zustimmen oder verweigern, z.B. wegen Allergie oder Hausordnung. Pauschale Verbote in AGB-Klauseln sind laut BGH meist unwirksam. Man muss die Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn abwägen. Das zählt nicht direkt zu klassischem 'Verbraucherrecht', aber es zeigt, wie Mieter (auch Verbraucher) geschützt werden vor pauschalen Verboten.

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