Antwortdatum: 02.01.2025
Das BtMG definiert, welche Stoffe verboten sind (Betäubungsmittel) und welche Strafrahmen für Herstellung, Handel, Einfuhr gelten. Besitz ist strafbar, allerdings gibt es in vielen Bundesländern geringe Menge für Eigenbedarf, bei der Staatsanwaltschaft einstellen kann. Der Handel oder gewerbsmäßige Verkauf ist besonders schwer bestraft. Je nach Menge und Gefährlichkeit drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren bei schwerer Drogenkriminalität.