Antwortdatum: 12.01.2025
Ein Verbrechen ist laut § 12 Absatz 1 StGB eine rechtswidrige Tat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist. Vergehen haben ein geringeres Strafmaß. Die Unterscheidung beeinflusst die Versuchsstrafbarkeit (der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar), Haftgründe und Ermittlungseingriffe wie Untersuchungshaft. Für Angeklagte kann es bedeutsam sein, ob ihnen ein Verbrechen oder ein Vergehen vorgeworfen wird, da die Eingriffsschwellen der Strafprozessordnung unterschiedlich hoch sind.