Antwortdatum: 24.11.2024
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sichert Studierenden, Schülern und Azubis den Lebensunterhalt während Ausbildung. Sie sind im Normalfall vom ALG II ausgeschlossen, da BAföG vorrangig ist. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Studienfachwechsel nach Regelstudienzeit) kann es Abweichungen geben. BAföG ist eine spezielle Leistung, teils als Zuschuss, teils als Darlehen. ALG II erhält man als Student idR nicht.