Antwortdatum: 31.12.2024
Ein Mietvertrag (BGB) überlässt dem Mieter die Sache gegen Mietzins, ohne dass er am Ende Eigentum erwirbt. Beim Leasingvertrag (kein Typ im BGB, sondern atypischer Vertrag) trägt der Leasingnehmer meist auch das Nutzungs- und Investitionsrisiko. Er haftet für Reparaturen und Wertverlust. Beim Mietvertrag muss der Vermieter Instandhaltung leisten. Beim Leasing ist das zumeist dem Leasingnehmer auferlegt. Das Leasingverhältnis enthält oft Kaufoptionen oder ähnliche Sonderabreden.