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Wie verhält sich das Recht bei einer versäumten Klassenarbeit?

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Frage vom Besucher

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06.01.2025

Mein Kind war krank und hat eine Klassenarbeit verpasst. Jetzt möchte die Lehrerin die Note 6 eintragen, weil sie meint, mein Kind hätte unentschuldigt gefehlt. Welche Belege muss ich bringen, um eine Nachschreibemöglichkeit zu erhalten, und darf die Lehrkraft überhaupt sofort eine 6 geben?

Website-Administration 11.01.2025
Antwortdatum: 11.01.2025

In den meisten Schulordnungen gilt, dass bei entschuldigter Abwesenheit (Krankheitsfall mit Attest oder Bestätigung der Eltern) die Arbeit nachgeschrieben werden kann oder eine andere Leistungsüberprüfung angesetzt wird. Eine direkte 6 wegen Fehlens wäre unzulässig, wenn der Schüler die Fehlzeit glaubhaft entschuldigt hat. Bei unentschuldigtem Fehlen kann die Lehrkraft allerdings eine 6 als Gesamtnote eintragen. Eltern sollten deshalb bei Krankmeldungen pünktlich ein ärztliches Attest einreichen und auf eine Nachschreibemöglichkeit bestehen. Erweist sich die Note als rechtswidrig, kann man sich an die Schulleitung oder Schulaufsichtsbehörde wenden.

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