Antwortdatum: 07.12.2024
Ex-Häftlinge haben keinen speziellen Bonus, aber sie können unmittelbar ALG II beantragen. Falls sofortige Hilfebedürftigkeit besteht, kann das Jobcenter vorläufig Leistungen gewähren. Manche Gefängnisse beraten kurz vor Haftentlassung über Arbeitsvermittlung, ggf. Reha-Maßnahmen. Das SGB II greift, wenn keine Rücklagen oder Einkommen vorhanden sind, um den Lebensunterhalt zu sichern.