Antwortdatum: 21.11.2024
Jugendliche werden nicht vor 'normalen' Strafgerichten angeklagt, sondern vor Jugendgerichten. Das Verfahren ist weniger öffentlich, die Eltern müssen oft anwesend sein, und es gilt das Erziehungsmoment. Die Strafen heißen 'Jugendstrafe' statt Freiheitsstrafe, mit besonderer Ausrichtung auf Erziehung. Strafen sind flexibler (z.B. Erziehungsmaßregeln, Freizeitarreste). Berufungen und Revisionen laufen aber ähnlich wie im Erwachsenenstrafrecht. Der Jugendrichter achtet stark auf Persönlichkeitsentwicklungen.