Antwortdatum: 16.12.2024
Verbraucherschutzorganisationen (z.B. Stiftung Warentest) prüfen neutral. Im Internet aber kursieren oft Fake-Bewertungen. Das UWG verbietet irreführende Bewertungen. Plattformen sind angehalten, gegen gefälschte Rezensionen vorzugehen. Die EU-Omnibusrichtlinie verstärkt die Verpflichtung von Online-Marktplätzen, nur verifizierte Käufe zu kennzeichnen. Verbraucher können bei Verdacht von Fake-Bewertungen Meldung machen, und Anbieter müssen Verfahren haben, diese zu löschen.