Antwortdatum: 12.01.2025
Schulen haben eine Aufsichtspflicht und müssen für ein störungsfreies Lernklima sorgen. Kommt es zu Mobbing, sind Lehrkräfte und Schulleitung verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, etwa Gespräche, Mediation oder Sanktionen gegenüber den Tätern. Rechtlich lässt sich bei Untätigkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen oder das Schulamt einschalten. In extremen Fällen können zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Unterlassung) gegen die Mobber oder deren Eltern geltend gemacht werden. Wird die Gesundheit des gemobbten Kindes gefährdet, kann auch ein Schulwechsel in Erwägung gezogen werden. Wichtig ist, das Problem detailliert zu dokumentieren und die Schule schriftlich zur Abhilfe aufzufordern.