Antwortdatum: 20.11.2024
Strafprozessordnung (§ 257c) regelt, dass eine Verständigung möglich ist, wenn alle Prozessbeteiligten zustimmen und kein Zwang entsteht. Das Gericht darf einen Strafrahmen in Aussicht stellen, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegt. Allerdings muss die Wahrheitserforschung gewahrt bleiben; man darf kein falsches Geständnis erzwingen. Der 'Deal' wird protokolliert, und bei Bruch droht das Verfahren normal fortzulaufen. Eine absolute Bindung besteht nicht, weil das Gericht bei neuen Erkenntnissen den Deal widerrufen kann.