Wie wird die Beleidigung von Amtsträgern bewertet? - Anwalte-de.com

Wie wird die Beleidigung von Amtsträgern bewertet?

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Frage vom Besucher

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11.12.2024

Gilt da ein höherer Strafrahmen?

Website-Administration 14.12.2024
Antwortdatum: 14.12.2024

Es existiert kein spezieller Deliktstatbestand mehr, der Amtsträgerbeileidigung verschärft sanktioniert (die 'Beamtenbeleidigung' als besondere Norm wurde abgeschafft). Allerdings kann in Einzelfällen eine strafschärfende Berücksichtigung erfolgen, wenn die Tat den öffentlichen Dienst herabsetzt. Grundsätzlich gilt § 185 StGB wie bei jeder Beleidigung. Der Geschädigte kann Strafantrag stellen, und die Staatsanwaltschaft kann ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennen.

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