Antwortdatum: 23.10.2024
Ein Freispruch ergeht, wenn das Gericht nicht zweifelsfrei von der Schuld überzeugt ist oder wenn ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund besteht. Klassische Gründe: kein Tatnachweis, Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, keine Rechtswidrigkeit, fehlende Schuld. Auch prozessuale Gründe können Freispruch begründen, wenn etwa Beweismittel unzureichend sind oder Verfahrenshindernisse vorliegen. Dann heißt es im Urteil: 'Der Angeklagte ist freizusprechen, weil...' .