Tiere oder Gegenstände können keine Straftäter sein, da das Strafrecht ein schuldhaftes Verhalten einer menschlichen Person voraussetzt. Für Schäden durch Tiere haftet ggf. der Halter zivilrechtlich. Straftaten erfordern Menschsein, da nur Menschendelikte Schuldprinzip oder Vorsatz umfassen können. Es gibt keine 'tierische Strafbarkeit'.
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Jugendliche Täter werden nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) behandelt, das eher erzieherisch wirkt. Welche Unterschiede gibt es zur Erwachsenenjustiz?
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