Tiere oder Gegenstände können keine Straftäter sein, da das Strafrecht ein schuldhaftes Verhalten einer menschlichen Person voraussetzt. Für Schäden durch Tiere haftet ggf. der Halter zivilrechtlich. Straftaten erfordern Menschsein, da nur Menschendelikte Schuldprinzip oder Vorsatz umfassen können. Es gibt keine 'tierische Strafbarkeit'.
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Das Strafrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Verhalten strafbar ist, wie Täter zur Verantwortung gezogen werden und welche Rechtsfolgen für Vergehen oder Verbrechen drohen. Es stellt damit einen zentralen Bestandteil des staatlichen Gewaltmonopols dar, indem es den Schutz von Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit oder Eigentum gewährleistet und Verstöße sanktioniert. In Deutschland ist das Strafrecht im Strafgesetzbuch (StGB) verankert, ergänzt durch zahlreiche Nebengesetze.