Antwortdatum: 04.01.2025
Das Verbraucherrecht enthält Sonderregelungen, die Verbraucher als 'schwächere' Vertragspartei schützen, zum Beispiel Widerrufsrechte bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften oder beschränkte Haftungsausschlüsse im Kaufrecht. Im allgemeinen Zivilrecht gelten neutrale Regeln. Doch bei Verbraucher-Verträgen finden wir etwa §§ 312 ff. BGB, wonach umfangreiche Informationspflichten für Unternehmer gelten. Man will das Ungleichgewicht zwischen professionellem Anbieter und privatem Endkunden ausgleichen.