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Wodurch unterscheidet sich die fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB) von der vorsätzlichen (§ 306 ff.)?

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Frage vom Besucher

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21.11.2024

Wenn jemand durch Unachtsamkeit ein Feuer auslöst, kann er strafbar sein, aber eben nicht so hart wie bei einer absichtlichen Brandstiftung. Welche Strafen drohen?

Website-Administration 25.11.2024
Antwortdatum: 25.11.2024

Vorsätzliche Brandstiftung liegt vor, wenn jemand absichtlich Feuer legt. Bei fahrlässiger Brandstiftung dagegen entstand das Feuer durch Sorgfaltspflichtverletzung (z.B. unsachgemäßer Umgang mit offener Flamme). § 306d droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Vorsätzliche Brandstiftung kann deutlich höher bestraft werden, bis zu zehn Jahren oder mehr, wenn Menschen gefährdet sind.

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