Antwortdatum: 25.11.2024
Vorsätzliche Brandstiftung liegt vor, wenn jemand absichtlich Feuer legt. Bei fahrlässiger Brandstiftung dagegen entstand das Feuer durch Sorgfaltspflichtverletzung (z.B. unsachgemäßer Umgang mit offener Flamme). § 306d droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Vorsätzliche Brandstiftung kann deutlich höher bestraft werden, bis zu zehn Jahren oder mehr, wenn Menschen gefährdet sind.