Antwortdatum: 12.11.2024
Raub (§ 249 StGB) setzt voraus, dass der Täter mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung von Gewalt eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Dabei muss der Täter die Gewalt gerade anwenden, um die Wegnahme zu ermöglichen. Raub ist schwerwiegender als Diebstahl, weil der Schutz des Opfers vor körperlicher Unversehrtheit besonders gefährdet ist. Die Strafandrohung liegt daher höher, in der Regel mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.