Antwortdatum: 15.11.2024
Die Beleidigung ist eine Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer anderen Person. Das Strafrecht schützt die persönliche Ehre als Rechtsgut, damit Menschen nicht herabgewürdigt werden. Beleidigungen können mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen. Strafdrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Speziellere Tatbestände sind üble Nachrede und Verleumdung, wenn falsche Tatsachen über jemanden behauptet werden.