
FÖRSTER KRAFT Rechtsanwaltsgesellschaft
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht biete ich Ihnen als mittelständisches Unternehmen, Handwerksbetrieb oder Privatperson qualifizierte Rechtsberatung und stehe Ihnen zudem kompetent auf den Feldern Vergaberecht, Bauverwaltu...
FÖRSTER KRAFT Rechtsanwaltsgesellschaft
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht biete ich Ihnen als mittelständisches Unternehmen, Handwerksbetrieb oder Privatperson qualifizierte Rechtsberatung und stehe Ihnen zudem kompetent auf den Feldern Vergaberecht, Bauverwaltungsrecht sowie Vertragsrecht zur Seite. Die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen gewährleistet die stets hohe Qualität meiner Arbeit.
Herr Rechtsanwalt Tino Kraft
Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
Ich bin Jahrgang 1964 und stamme gebürtig aus Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem Jahr 1995 gehöre ich der Kanzlei FÖRSTER KRAFT an und darf inzwischen zudem den Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht führen. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit fungiere ich ebenso als Schiedsrichter in Bausachen.
Bei meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht stehe ich in erster Linie Bauunternehmen, Handwerksbetrieben, Architekten sowie Ingenieuren zur Verfügung und biete ihnen sachkundige baubegleitende Rechtsberatung. Ich gestalte für Sie als Mandant Bauverträge nach den Vorgaben des BGB oder der VOB, befasse mich in Ihrem Auftrag mit Bauvertragsstörungen oder kümmere mich um die Durchsetzung Ihrer bestehenden Honoraransprüche bzw. Werklohnansprüche. Aber auch bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von vorhandenen Gewährleistungsansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen können Sie auf meine versierte Unterstützung zählen.
Außerdem helfe ich Ihnen gerne im Vergabeverfahren nach VOB/A und stehe Ihnen darüber hinaus bei allen anderen vergaberechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauleistungen, bei.
Des Weiteren bildet auch das Bauverwaltungsrecht einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich unterstütze Sie beim Einholen der erforderlichen Genehmigungen, egal ob es sich z. B. um einen Neubau oder bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden handelt.
Im Bereich des Vertragsrechts befasse ich mich für Sie mit der Gestaltung sowie Prüfung von benötigten rechtlichen Dokumenten, in erster Linie im Baubereich. Zudem verfüge ich über viel Zivilprozesserfahrung und sorge, falls erforderlich, für die Wahrung Ihrer vertraglichen sowie außervertraglichen Rechte im Zuge eines Zivilprozesses.
Gerne können Sie sich auf der Website meiner Kanzlei detaillierter informieren: www.foerster-kraft.de
info@foerster-kraft.de