In strafrechtlichen, darüber hinaus aber auch in zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, vertrete ich Sie gerne. Der Schwerpunkt meiner strafrechtlichen Tätigkeit liegt bei der Strafverteidigung. Gerade im Bereich des Strafrechts möchte ich Sie vor rücksichtslosen Eingriffen in Ihre Privatsphäre schützen.
Sollten Sie auf der Gegenseite stehen, also Opfer einer Straftat geworden sein, stehe ich Ihnen genau so engagiert zur Seite.
Ich werde Sie mit höchstem Engagement vertreten, egal ob im Ermittlungsverfahren oder der Hauptverhandlung.
Rechtsanwalt Rainer Link
Fachanwalt für Strafrecht
2002 schloss ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Seit 2005 bin ich zugelassener Rechtsanwalt, sechs Jahre später wurde ich Fachanwalt für Strafrecht.
Des Weiteren darf ich mich Notarvertreter nennen.
Ich bin außerhalb meiner anwaltlichen Tätigkeiten Lehrbeauftragter für das Institut für Anwaltsrecht und Autor für den juris Praxisreport. Neben meiner freien Mitarbeit beim Deutschen Anwaltverlag in Bonn bin ich Verkaufsleiter des Filmfestivals Max-Ophüls-Preis.
Strafrecht
Sei es der Führerschein, der einbehalten wird, eine Hausdurchsuchung oder im schlimmsten Fall sogar eine Inhaftierung, ich bin in jedem Stadium des Verfahrens Ihr erster Ansprechpartner. Ich bin im Umgang mit den übrigen Verfahrensbeteiligten geübt und kann somit das beste Ergebnis für Sie erzielen. Ich bin bundesweit tätig und bemüht, eine individuelle Lösung für Ihr spezielles Anliegen zu finden.
Als Opfer einer Straftat ist man in dieser schwierigen Situation schnell überfordert. Vor dieser Überforderung möchte ich Sie schützen, Ihnen bei Vernehmungen zur Seite stehen und Ihnen den effektivsten Schutz vor den Tätern aufzeigen.
IT-Recht
Die Bedeutung des Internets wird leider nach wie vor oft unterschätzt, und das in vielen Bereichen. Hier habe ich mir Wissen, gerade auch für die technischen Abläufe und deren Folgen, angeeignet. Sei es eine Abmahnung oder eine Urheberrechtsverletzung - es ist wichtig, dem Richter aufzuzeigen, wie diese einzuordnen ist. Ich biete Ihnen ausführliche Beratung und tatkräftige Unterstützung, um den konkreten Fall in Ihrem Sinne zu lösen.
Familienrecht
Im Familienrecht erörtere ich zum Beispiel Fragestellungen rund um das Thema Scheidung und begleite Sie selbstverständlich auch im Verfahren. Zu meinem Beratungsspektrum gehören auch Themen wie Sorgerecht, Aufsichtspflicht sowie die Klärung von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Ehegatten. Außerdem unterstütze ich bei der Vermögensauseinandersetzung und erstelle Eheverträge.
Erbrecht
Neben der Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen informiere ich meine Mandanten auch zum Thema Ausschlagung einer Erbschaft. Wenn Sie sich über die Erbschaftssteuer informieren möchten oder Hilfe bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteils brauchen, zögern Sie nicht mich anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.