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Bernd Gasteiger LL.M.
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- Hauptplatz 147 86899 Landsberg am Lech
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Informationen über den Spezialisten
Über mich
Meine langjährige Erfahrung und ausschließliche Spezialisierung auf die Bereiche Arbeitsrecht, Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht ermöglichen eine optimale Vertretung Ihrer Interessen bundesweit.
Berufliche Vita
Bernd Gasteiger LL.M.
Master of Laws, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in München, Starnberg, Landsberg am Lech und Kaufbeuren.
- Jurastudium in Augsburg und München
- 2. jur. Staatsexamen 2001
- Rechtsanwalt 2002 bis 2009 in renommierten Wirtschaftskanzleien in Augsburg, München, Berlin und Mailand
- Theoretische Prüfung Fachanwalt für Steuerrecht 2001
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit Juni 2005
- Master of European and International Business and Tax Law, LL.M. 2006
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit Februar 2008
- Theoretische Prüfung Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Masterstudium LL.M. Human Resource Management, 2020/2021
- Teilnahme Fachanwaltskurs Erbrecht 2023
Spezialisiert und qualifiziert
Rechtsanwalt Gasteiger ist seit 2005 Fachanwalt im Arbeitsrecht und seit 2008 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Nach dem Absolvieren eines berufsbegleitenden Studiums zum Wirtschafts- und Steuerrecht von 2006-2008 wurde Rechtsanwalt Bernd Gasteiger der akademische Grad Master of Laws (LL.M.) verliehen.
Die Kanzleistandorte befinden sich in München direkt am historischen Königsplatz und an der U-Bahn Station U 2 Königsplatz, direkt im Stadtzentrum von Kaufbeuren, wenige Minuten vom Amts- und Arbeitsgericht entfernt, in Marktoberdorf, direkt gegenüber dem Rat- und Künstlerhaus und in Landsberg am Lech direkt am Hauptplatz.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung bietet er Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts, Erbrechts, Gesellschaftsrechts, Handelsrechts und Teilbereichen des Sozialversicherungsrechts eine umfassende, spezialisierte Beratung und praxisorientierte Lösungen für Ihr Anliegen. Durch die beiden Fachanwaltschaft im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht zählen auch viele GmbH-Geschäftsführer zu seinen Mandanten, die er in allen gesellschaftsrechtlichen und organschaftlichen sowie dienstvertraglichen Angelegenheiten fachübergreifend beraten kann.
Beide Seiten kennen für Ihre bestmögliche Beratung
In der wechselnden Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Unternehmen und Handelsvertretern, gleichermaßen wie Geschäftsführer, Gesellschafter und Gesellschaften liegt die Kraft, beste Ergebnisse in außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren für den Mandanten zu erzielen. Aus seiner langjährigen Erfahrung weiß er, wie wichtig es ist, dass Ihr Anwalt die Stärken und Schwächen Ihres Gegenübers kennt und weiß, wie Ihr Gegner agieren wird. Herr Rechtsanwalt Gasteiger kennt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit gerade auch für Arbeitgeber alle Wege und Möglichkeiten Ihre Interessen als Arbeitnehmer durchzusetzen. Hierin liegt ein großer Vorteil.
Beratungsschwerpunkte:
Klassisches Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
- Prüfung, Verhandlung und Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
- Versetzungen und Befristungen
- Restrukturierungen
- Arbeitszeit
- Betriebsverfassungsrecht
- Vergütungssysteme
Leitende Angestellte
- Kündigung leitender Angestellter, Kündigungsschutzklage
- Versetzung, Aufgabenentzug
- Änderungskündigung
- Rechtsschutz gegen Freistellung, Beschäftigungsklage
- Aufhebungsvertrag, Vorruhestand, Abfindung
- Abmahnung, Personalgespräch
- Change-of-Control
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Gehaltsklage, Klage wegen Bonus oder sonstiger variabler Vergütung (Bonus, Tantieme, Gratifikation, Aktienoptionen, Dividenden)
- Auslandsentsendung, Rückkehr und Weiterbeschäftigung
- Wettbewerbsverbote, Karenzentschädigung
- Haftung und Compliance,
- Befristung
GmbH- Geschäftsführer / Vorstände
- Dienstvertrag, Anstellungsvertrag (Geschäftsführervertrag, Vorstandsvertrag)
- Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung
- Vergütung, Bonus, variable Vergütung
- Beratung und Vertretung in Compliance-Verfahren
- Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung
- Aufhebungsvertrag, Entlastung
- Auseinandersetzungen mit Gesellschafter-Geschäftsführern
Gesellschaftsrecht
Die Beratung von Führungskräften und Kapitalgesellschaften erfordert spezielles know-how im Bereich des Gesellschaftsrechts. Herr RA Gasteiger berät Sie gerne bei
- der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern
- der Systematik der Vorstandsvergütung
- der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- dem Ablauf von Gesellschafterversammlungen
- Begründung und Auflösung von Anstellungsverträgen mit Organvertretern
- Vertretung gerichtlicher Verfahren von den Kammern für Handelssachen aller Landgerichte
- der rechtlichen Bewertung von Entscheidungen der Organe
Handelsrecht und Vertriebsrecht
Herr RA Gasteiger unterstützt in seiner täglichen Praxis Handelsvertreter und Unternehmer mit Außendienst, Vertragshändler, Kommissionsagenten und Franchisenehmer im Vertriebsrecht und im Arbeitsrecht, insbesondere bei
- Handelsvertreterrecht
- Vertragshändlerrecht
- Vertragshändlerausgleich
- Franchiserecht
- Handelsvertreterausgleich nach § 89 b HGB
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Erarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Außendienst- und Vertriebsarbeitsverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und/ oder Buchauszugsansprüchen von Arbeitnehmern im Außendienst
- Wettbewerbsverbot des Arbeitnehmers im Außendienst und im Vertrieb
- Unterstützung und Vertretung rund um die Themen Vertragsbeendigung und Kündigungsschutz im Recht der angestellten Reisendens
Sozialversicherungsrecht
Sozialrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen gewinnen insbesondere bei der Beratung von Unternehmen eine zunehmend hohe Bedeutung. Herr RA Gasteiger unterstützt seine Mandaten insbesondere bei
- der Bewertung der ‚Scheinselbständigkeit‘
- der Begleitung sozialversicherungsrechtlicher Prüfungen
- Fragen des Beitragsrechts
- der Abwehr von Beitragsforderungen
- Fragen des Schwerbehindertenrechts
- Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
Wir betreuen auch – gemeinsam mit kooperierenden ebenfalls spezialisierten Kanzleien – Strafverfahren gem. § 266a StGB.
Erbrecht
- Beratung zu gesetzlichen Regelungen rund um das Erbe
- Beratung zu Testamenten und Erbverträgen
- Nachfolgeplanung für Privatpersonen & Unternehmen
- Testamentsvollstreckung
- Pflichtteil einfordern
- Erbverzicht/Pflichtteil ausschlagen
- Auszahlung des Pflichtteils
- Vermittlung zwischen mehreren Erben für eine gerechte Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Widerruf und Anfechtung von Testamenten
- Begleitung im Erbscheinverfahren
- Erbengemeinschaft - Strategien für Miterben
Ich sichere höchste Qualität, optimale und maximalen persönlichen Einsatz für meine Mandanten zu.
Ich freue mich auf Sie!
Ihr
Bernd Gasteiger, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Weitere Informationen finden Sie unter: www.grk-recht.de; www.urs-arbeitsrecht.de, www.urs-gruppe.de
kanzlei@grk-recht.de
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