Herzlich willkommen der Rechtsanwaltskanzlei Nelte.
Herr Rechtsanwalt Nelte ist seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen und bietet kompetente Rechtsberatung im Ausländer- und Asylrecht, im Familienrecht, sowie in arbeitsrechtlichen Belangen. Rechtsanwältin Stephanie Jäger unterstützt unser Team seit Herbst 2018 und ist schwerpunktmäßig im Bereich des Strafrechts tätig. Neben dem Strafrecht liegt ihr besonderes Interesse auch auf dem Gebiet des Asyl- und Ausländerrechts. Rechtsanwalt Nelte und Frau Rechtsanwältin Jäger sprechen fließend Englisch. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sprechen Türkisch, Russisch, Kurmandschi und Berberisch.
Ausländer- und Asylrecht
Von der Einreise- bis zur Aufenthaltsgenehmigung, der Einbürgerung bzw. der Abschiebung: Wir vertreten Sie in allen Belangen gegenüber Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und vor den Verwaltungsgerichten. Europa und auch gerade Deutschland gewinnen im Rahmen der internationalen Migrationsbewegungen stetig an Bedeutung. Insofern müssen bei der Frage, ob sich ein Betroffener hier rechtmäßig aufhalten oder einreisen kann diverse Rechtsquellen, Abkommen, nationale und EU-weite Gesetze, Verordnungen und Richtlinien bedacht werden. Wir können nach einem ausführlichen Beratungsgespräch aufzeigen, welche Möglichkeiten und Gefahren diesbezüglich bestehen.
Ferner unterstützen wir Menschen im Asylverfahren, die auf Grund von Gewalt, Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat vertrieben wurden und flüchten mussten. Um das Ziel eines Schutzes im Bundesgebiet zu erreichen, ist eine detaillierte Vorbereitung auf die Anhörung beim Bundesamt und eine Begleitung während des gesamten Verfahrens, d.h. natürlich gegebenenfalls auch vor den Verwaltungsgerichten, notwendig.
Grundsätzlich gilt: Suchen Sie so früh wie möglich einen Anwalt auf. Lassen Sie sich über das richtige rechtliche Vorgehen so früh als möglich beraten, da gerade in einer Frühphase des Auseinanderlebens wichtige Weichen gestellt werden.
Familienzusammenführung (Ehegatten- und Kindernachzug)
Visaangelegenheiten (Geschäfts- und Besuchsvisa)
Ausweisungsverfügungen
Abschiebungshaft, Sicherungs- und Überstellungshaft, Zurückschiebung etc.
Ausländerstrafrecht
Personenstandsrecht
Einbürgerungsverfahren
Europarecht, EU-Aufenthalt
Aufenthalt zur schulischen oder beruflichen Ausbildung und zum Studium
Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung oder der selbständigen Erwerbstätigkeit
Arbeitsgenehmigungsrecht
Eheschließungsverfahren
humanitäre Aufenthalte
Aussetzung der Abschiebung (Duldung, z.B. auch Ausbildungsduldung)
Die Einbürgerung nach acht, sieben oder manchmal schon sechs oder gar drei Jahren Aufenthalt in Deutschland
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Familienrecht
Vom Sorgerecht bis zum Scheidungsverfahren: Wir vertreten Sie in allen familienrechtlichen Belangen nicht nur mit der gebotenen Sachlichkeit, sondern auch mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen - insbesondere auch in Fällen mit Auslandsbezug. Folgende familienrechtliche Themen sind die Schwerpunkte unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung.
Konzeption von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
Trennung und ihre Folgen
Scheidung, auch von bi-nationalen Ehen
Unterhalt (Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
Sorgerecht
Umgangsrecht (Besuchsrecht)
Vaterschaftsanerkennung oder Anfechtung
Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
Aufteilung der Haushaltsgegenstände
Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz; Wohnungszuweisung
Strafrecht
Von der Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter, aber auch als Opfer einer Straftat, dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und der Vertretung vor Gericht: Wir sagen Ihnen, was in einem Strafverfahren auf Sie zukommen könnte und welche Rechte Sie haben. In allen Verfahrensstadien begleiten wir Sie schnell und zuverlässig.
Polizeiliche Ermittlungsverfahren
Vertretung vor Amts- und Landgerichten
Jugendstrafrecht
Strafantrag
Nebenklage und Adhäsionsverfahren
Bürozeiten: Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der angegebenen Rufnummer gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen. Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 63, in Wiesbaden. In fußläufiger Entfernung zur Kanzlei liegt der Hauptbahnhof Wiesbaden und bietet zahlreiche Anschlüsse im Nah- und Fernverkehr. Mit Parkscheibe können Mandanten in den Seitenstraßen für zwei Stunden parken. Auf der Bahnhofstraße selbst muss man sich einen Parkschein lösen.