Rechtsanwalt Moritz Schulte Fachanwalt für Arbeitsrecht
Studium in Gießen und Bayreuth
Erstes Staatsexamen in Bayreuth Zweites Staatsexamen in Würzburg
2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2013 bis 2014 Tätigkeit in wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Würzburg 2014 bis 2016 Tätigkeit in zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Kitzingen/Würzburg 2016 Eintritt in die Kanzlei 2018 Fachlehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2020 Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2022 Partner der Kanzlei
Arbeitsrecht
Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es z. B. kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll.
Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung zu erarbeiten.
Zivilrecht
Im täglichen Rechtsverkehr kommt es zu Rechtsbeziehungen verschiedenster Art, egal ob z. B. ein Kaufvertrag, Werkvertrag oder Darlehensvertrag dafür die Grundlage bildet. Wenn es bei der Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte zu Konflikten kommt, überprüfe ich, welche Rechte für Sie aus dem entsprechenden Vertrag resultieren und setze diese erfolgreich durch. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um Schadensersatz, Gewährleistungsfragen oder einen Rücktritt geht. Ich bin sowohl rechtsberatend als auch rechtsgestaltend tätig und vertrete Sie bei Bedarf außergerichtlich sowie in zivilgerichtlichen Verfahren.
Allgemeines Vertragsrecht
Die professionelle Gestaltung von Verträgen aller Art bildet ebenso einen Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich berate und unterstütze Sie als Privatperson oder Unternehmer bei der Erstellung von Verträgen oder verfasse für Sie Verträge nach Ihren individuellen Vorgaben, um so juristische Konflikte möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden. Zudem kontrolliere ich bereits bestehende Verträge und biete Ihnen qualifizierte Unterstützung bei nachträglich erforderlichen Änderungsvereinbarungen. Aber auch bei einer Vertragsverletzung, der Kündigung eines Vertragsverhältnisses oder dem Rücktritt von einem Vertrag stehe ich Ihnen zur Seite.
Zivilprozessrecht
Wenn Sie rechtliche Beratung und Vertretung in einem Zivilverfahren benötigen, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren! Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer Zivilklage und vertrete Sie im Zivilprozess.