Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt im Raum Wuppertal vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Die Türen meiner Kanzlei stehen Ihnen offen!
Strafrecht
Beim Vorwurf einer Straftat ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie mich umgehend. Ich stehe Ihnen bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft zur Seite und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren sowie für einen erfolgreichen Ausgang der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein Abstandsvergehen, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, eine Trunkenheitsfahrt, eine Handynutzung am Steuer oder auch ein Rotlichtverstoß? Droht Ihnen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis? Oder wurde Ihnen bereits ein Fahrverbot auferlegt? In all diesen und weiteren Fällen mit Bezug auf eine Ordnungswidrigkeit berate ich Sie kompetent und zielstrebig. Ich unterstütze Sie tatkräftig dabei, ein Fahrverbot, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und Punkte in Flensburg abzuwenden, den Bußgeldbescheid zu prüfen sowie Widerspruch einzulegen. Auf meine kompetente Betreuung im Rahmen eines Bußgeldverfahrens können Sie stets zählen.
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Ruhr-Universität in Bochum. Die anschliessende Referendarausbildung erfolgte am Oberlandesgericht Hamm, Stammdienststelle LG Essen.
Unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung war ich in einer Essener Kanzlei als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Bearbeitung verkehrs- und strafrechtlicher Mandate sowie im Bereich des Mietrechts tätig. Die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen in den von mir betreuten Rechtsgebieten bietet Ihnen die Sicherheit einer Betreuung auf qualitativ hochwertigen Niveau. Seit Anfang 2012 habe ich die Berechtigung, aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse, die Berufsbezeichnung FACHANWALT FÜR STRAFRECHT zu führen, seit März 2022 führe ich auch den FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT. Meine Erfahrung aus diversen Großverfahren, auch vor Obergerichten wie dem BGH und dem EuGH kommen Ihnen als Mandant voll zugute.
Ich bin Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
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