Antwortdatum: 21.11.2024
Für den Kindesunterhalt ist vor allem die Düsseldorfer Tabelle maßgeblich, die je nach Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder den monatlichen Bedarf festlegt. Zusätzlich muss das Kindergeld anteilig berücksichtigt werden. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, kann das Jugendamt vermitteln oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Das Jugendamt bietet dabei Beratung und Unterstützung (Beistandschaft) an und kann den Unterhaltsvorschuss zahlen, falls der Pflichtige nicht zahlt. Letztlich entscheidet ein Familiengericht, wenn gar keine Einigung möglich ist.