Antwortdatum: 31.12.2024
Der Verfahrensbeistand, oft 'Anwalt des Kindes' genannt, vertritt die Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren. Er führt Gespräche mit dem Kind, den Eltern und ggf. weiteren Bezugspersonen, um dessen Wohl und Willen zu ermitteln. Der Verfahrensbeistand erstellt dem Gericht eine Stellungnahme, welche Lösung er befürwortet. Er ist neutral und unabhängig von den Elterninteressen. Die Kosten trägt in der Regel die Staatskasse oder werden am Ende nach Verfahrensabschluss verteilt. Sein Ziel ist es, dem Kind eine eigene Stimme im Verfahren zu geben. Er kann verschiedene Anträge stellen und das Kind im Gerichtstermin begleiten. Eltern sollten kooperativ sein, da es dem Schutz des Kindes dient.