Antwortdatum: 03.12.2024
Ohne offizielle Samenspende (durch lizenzierte Samenbanken) besteht rechtlich das Risiko, dass das Kind später seine Vaterschaft feststellen lassen kann. Eine private Vereinbarung, den Spender anonym zu halten, schützt ihn nicht zwangsläufig vor Unterhaltsforderungen, falls ein Gericht die Vaterschaft feststellt. Anerkannte Samenbanken garantieren rechtliche Sicherheit, indem meist der Ehemann oder Partner der Mutter als Vater gilt. In einer privaten Konstellation kann das Kind jederzeit Anspruch auf Klärung seiner Abstammung erheben, sodass der Spender zum rechtlichen Vater würde und unterhaltspflichtig sein könnte. Eine vertragliche Haftungsfreistellung kann unter Umständen sittenwidrig sein und vom Gericht verworfen werden.