Anwalt für Kreditrecht für Verbraucher in Aschaffenburg

Rechtsanwalt für Kreditrecht für Verbraucher in Aschaffenburg – Beratung und Unterstützung Gefunden 165

Kreditrecht für Verbraucher in Aschaffenburg: Ein umfassender Leitfaden

Das Kreditrecht für Verbraucher spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Abwicklung von Darlehensverträgen. ...

Kreditrecht für Verbraucher in Aschaffenburg: Ein umfassender Leitfaden

Das Kreditrecht für Verbraucher spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Abwicklung von Darlehensverträgen. Es schützt Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken, regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien und sorgt für Transparenz in der Kreditvergabe. In Aschaffenburg, einem wichtigen Finanzzentrum, ist das Kreditrecht von entscheidender Bedeutung für Privatpersonen, die Kredite aufnehmen, und für Kreditgeber, die diese bereitstellen.

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Kreditrechts für Verbraucher in Aschaffenburg und erklärt, wann es sinnvoll ist, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Was umfasst das Kreditrecht für Verbraucher?

Das Kreditrecht für Verbraucher regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Darlehensverträge zwischen Verbrauchern und Kreditinstituten. Wichtige Aspekte sind:

  • Transparenzanforderungen: Vorschriften zu den Informationen, die Kreditgeber vor Vertragsschluss bereitstellen müssen.
  • Widerrufsrecht: Recht der Verbraucher, innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
  • Zinsregulierung: Regelungen zur Höhe der Zinssätze und deren Anpassung.
  • Schutz vor Überschuldung: Maßnahmen zur Begrenzung finanzieller Risiken für Verbraucher.
  • Rechte bei Vertragskündigung: Regeln für die vorzeitige Rückzahlung von Krediten und Vertragsauflösung.

Wann sollte man einen Anwalt für Kreditrecht in Aschaffenburg hinzuziehen?

Ein erfahrener Anwalt für Kreditrecht kann in verschiedenen Situationen von Vorteil sein:

  • Beratung vor der Vertragsunterzeichnung: Prüfung von Kreditverträgen auf versteckte Kosten oder unfaire Bedingungen.
  • Durchsetzung von Verbraucherrechten: Unterstützung bei Streitigkeiten über Kreditbedingungen oder Zinsanpassungen.
  • Schutz vor unberechtigten Forderungen: Verteidigung gegen überhöhte Gebühren oder unberechtigte Ansprüche von Kreditgebern.
  • Vertretung bei Überschuldung: Hilfe bei der Umschuldung oder Verhandlungen mit Kreditinstituten.

Transparenz und Informationspflichten

Kreditgeber in Aschaffenburg sind gesetzlich verpflichtet, Verbrauchern alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird. Dazu gehören:

  • Effektiver Jahreszins: Eine klare Darstellung aller Kosten, die mit dem Kredit verbunden sind.
  • Laufzeit und Rückzahlungsbedingungen: Angaben zur Dauer und Modalitäten der Kreditrückzahlung.
  • Gesamtkosten des Kredits: Umfasst Zinsen, Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten.

Ein Anwalt kann prüfen, ob die Informationspflichten eingehalten wurden, und Sie bei Verletzungen Ihrer Rechte unterstützen.

Widerrufsrecht bei Krediten

Verbraucher haben das Recht, einen Kreditvertrag innerhalb einer bestimmten Frist – in der Regel 14 Tage – zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht schützt vor unüberlegten Entscheidungen und ermöglicht es, den Vertrag rückgängig zu machen, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden.

Ein Anwalt für Kreditrecht in Aschaffenburg hilft Ihnen, Ihr Widerrufsrecht geltend zu machen, insbesondere wenn Kreditgeber versuchen, dies zu erschweren.

Schutz vor Überschuldung

Das Kreditrecht zielt darauf ab, Verbraucher vor Überschuldung zu bewahren. Maßnahmen hierfür sind:

  • Bonitätsprüfung: Kreditgeber müssen vor der Vergabe eines Kredits die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers prüfen.
  • Begrenzung von Kredithöhen: Darlehen dürfen nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verbrauchers übersteigen.

Falls diese Vorschriften verletzt wurden, kann ein Anwalt helfen, rechtliche Schritte einzuleiten und die Situation zu klären.

Zinsregulierung und Gebühren

Ein zentraler Punkt im Kreditrecht sind die Regelungen zu Zinssätzen und Gebühren. Wichtige Themen sind:

  • Zinsanpassungsklauseln: Regelungen, die es Kreditgebern ermöglichen, Zinssätze anzupassen.
  • Überhöhte Gebühren: Unrechtmäßige Kosten, die Verbrauchern in Rechnung gestellt werden.

Ein Anwalt in Aschaffenburg kann prüfen, ob die berechneten Zinsen und Gebühren rechtmäßig sind, und Sie gegen unfaire Bedingungen verteidigen.

Vorzeitige Rückzahlung und Vertragskündigung

Verbraucher haben das Recht, Kredite vorzeitig zurückzuzahlen. Kreditgeber dürfen hierfür nur begrenzte Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass diese korrekt berechnet wird, und Sie bei Streitigkeiten unterstützen.

Umschuldung und Überschuldung

Wenn Verbraucher Schwierigkeiten haben, ihre Kredite zurückzuzahlen, kann eine Umschuldung helfen. Dabei wird ein neuer Kredit aufgenommen, um bestehende Verbindlichkeiten abzulösen. Ein Anwalt in Aschaffenburg unterstützt bei:

  • Verhandlungen mit Kreditgebern: Anpassung von Rückzahlungsbedingungen oder Zinssätzen.
  • Schutz vor Mahnverfahren: Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen.

Kreditbetrug und unfaire Praktiken

Ein weiteres wichtiges Thema im Kreditrecht ist der Schutz vor Kreditbetrug und unlauteren Geschäftspraktiken. Beispiele hierfür sind:

  • Versteckte Kosten: Gebühren oder Zinsen, die im Vertrag nicht klar ausgewiesen wurden.
  • Unfaire Vertragsbedingungen: Klauseln, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Ein Anwalt hilft Ihnen, solche Fälle zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten.

Fazit

Das Kreditrecht für Verbraucher in Aschaffenburg bietet wichtige Schutzmechanismen, um faire Bedingungen bei Darlehensverträgen sicherzustellen. Ob Sie einen Kredit aufnehmen, Ihren Vertrag widerrufen oder gegen unfaire Bedingungen vorgehen möchten – ein Anwalt für Kreditrecht steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine optimale Lösung zu finden. Nutzen Sie rechtliche Unterstützung, um finanzielle Sicherheit und Transparenz in Ihren Kreditangelegenheiten zu gewährleisten.

Fachanwalt für Erbrecht  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Herr Rechtsanwalt Achim Strauch ist Prädikatsjurist, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.    

Er arbeitete jahrelang erfolgreich in einer bundesweit ...

Fachanwalt für Erbrecht  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Herr Rechtsanwalt Achim Strauch ist Prädikatsjurist, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.    

Er arbeitete jahrelang erfolgreich in einer bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei in Nordrhein-Westfalen.

Während dieser Zeit hat er eine Vielzahl von Mandanten im Bereich des Zivilrechts u.a. vor Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet vertreten.

Insbesondere im Bank- und Kapitalmarktrecht hat er die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entscheidend beeinflusst und war maßgeblich an den richtungsweisenden Urteilen des Bundesgerichtshofes zum Thema Innenprovisionen bei Immobilienfinanzierungen und Rückforderung abstrakter Schuldversprechen beteiligt (BGH Urteil vom 22.07.2008, Az.: XI ZR 389/07 und BGH Urteil vom 29.06.2010, Az.: XI ZR 104/08).

Anschließend arbeitete er als Rechtsanwalt in der renommierten Rechtsanwaltssozietät Allmang, Erbacher & Gilles mit Sitz in Rheinland-Pfalz, wo er eine Vielzahl von Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, allgemeinen Zivilrecht und Strafrecht gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich vertreten hat.

Rechtsanwalt Strauch absolvierte vor dem Studium zusätzlich eine kaufmännische Ausbildung und verfügt über vertiefte Kenntnisse im Bereich Buchführung und Bilanzierung.


Strauch & Diehl Rechtsanwälte – Fachanwälte

Unsere Kompetenz umfasst sämtliche Segmente des Erbrechts, Bankrecht und Zivilrechts. 


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Die Kanzlei ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, zudem stehen Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.   


Telefonisch erreichen Sie uns zu den Geschäftszeiten

Damit Sie in unserem Büro in Aschaffenburg keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermin.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.strauchdiehl.de


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In meinen Büroräumen in Aschaffenburg heiße ich Sie herzlich willkommen! Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne in deutscher, französischer und englischer Sprache. Sie profitieren von meiner langjährigen Erfahrung.

IN ZEITEN VON "CORONA" besteht...

In meinen Büroräumen in Aschaffenburg heiße ich Sie herzlich willkommen! Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne in deutscher, französischer und englischer Sprache. Sie profitieren von meiner langjährigen Erfahrung.

IN ZEITEN VON "CORONA" besteht je nach Bedarf und/oder Notwendigkeit die Möglichkeit Mandantengespräche ausschließlich telefonisch oder per Videokonferenz durchzuführen. Auch das funktioniert sehr gut und Sie brauchen nicht auf Ihre juristische Unterstützung zu verzichten! - sprechen Sie uns an.

Nach dem Studium in Würzburg und weiterer Ausbildung in Nürnberg, Aschaffenburg und Paris bin ich seit 1995 erfolgreich in Aschaffenburg als Rechtsanwältin tätig.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Meine besonderen fachlichen Kenntnisse sind durch die erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs im Miet- und Wohnungseigentumsrecht belegt.

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Auch UNTERNEHMEN und deren Mitarbeiter unterstütze ich beim Auftreten strafrechtlicher Probleme, u.a. auch im Rahmen einer vorbeugenden Schulung zum richtigen Verhalten bei Durchsuchungen im Unternehmen oder fachlichen Begleitung der Durchsuchung.

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Auf dem Feld des Forderungseinzugs übernehme ich für Sie als Mandant gerne das außergerichtliche Mahn- bzw. Vollstreckungswesen und wahre, falls nötig, engagiert Ihre Rechte vor Gericht. Ich vertrete Sie im Mahnverfahren und fordere in Ihrem Namen die Schuldner schriftlich zur Zahlung auf. Außerdem befasse ich mich im Zuge des Forderungsmanagements auch mit der Aushandlung von geeigneten Ratenzahlungsvereinbarungen und der Überwachung von Zahlungseingängen. Wichtig ist es immer, abzuklären, inwiefern eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann. Das spart Kosten, Zeit und Nerven. Falls erforderlich, sorge ich nach Erlangen eines Vollstreckungstitels schließlich für die Durchführung von geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Testamentsvollstreckung

Mit besonderer Fachausbildung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. bin ich für Sie gerne und vertrauenswürdig als Testamentsvollstrecker tätig. Die testamentarische Einsetzung eines Testamentsvollstrecker ist immer dann sinnvoll, wenn z.B. die Erfüllung von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und Auflagen sicher gestellt werden soll, eine Zerschlagung des Nachlasses durch unerfahrene Erben droht, minderjährige Erben vorhanden sind, ein Schutz vor Vollstreckungszugriff der Gläubiger des Erben erreicht werden soll oder auch im Rahmen eines Behindertentestaments. Auch bei Problemen mit der Ausübung des Amtes eines Testamentsvollstreckers berate ich Sie gerne. Sprechen Sie mich an.

Zwangsvollstreckungsrecht

Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts bin ich kompetente Ansprechpartnerin sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner. Der Gerichtsvollzieher steht bei Ihnen vor der Tür und Sie benötigen anwaltliche Unterstützung? Haben Sie Rechtsfragen rund um Pfändung, Räumungsklage und Pfändungstabelle? Oder möchten Sie als Gläubiger Ihre Ansprüche in der Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung bzw. Zwangsvollstreckung erfolgreich durchsetzen? Dann wenden Sie sich gerne an mich – ich helfe Ihnen kompetent und effektiv weiter.

Opferhilfe

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Zur ergänzenden Unterstützung meiner Mandanten arbeite ich mit den Opferhilfevereinen Weißer Ring e.V. und SEFRA (Selbsthilfe- und Beratungszentrum für Frauen in Aschaffenburg) e.V. zusammen.

Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Ansprüche optimal durchgesetzt werden.

ziemer@az-kanzlei.de


Sie wurden geblitzt und benötigen anwaltliche Hilfe?

Wir, die Anwälte der Aschaffenburger Anwaltskanzlei Fenderl-Dietrich & Schmidt, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht in Aschaffenburg, unterstützen Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und freuen uns über Ih...


Sie wurden geblitzt und benötigen anwaltliche Hilfe?

Wir, die Anwälte der Aschaffenburger Anwaltskanzlei Fenderl-Dietrich & Schmidt, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht in Aschaffenburg, unterstützen Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und freuen uns über Ihr Interesse an unserer, auf das Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei im Raum Aschaffenburg-Darmstadt-Frankfurt. Sie suchen einen Spezialisten für Verkehrsunfall Schadensregulierung, bzw. einen auf Abwehr von Bußgeld-Bescheiden spezialisierten Verkehrsrecht Rechtsanwalt, der z.B. nach einem Verkehrsunfall zur Durchsetzung Ihrer Interessen, übrigens auch bei Bußgeld im Ausland, wie etwa in Österreich engagiert kämpft? Hier sind Sie richtig: bei den Fachanwälten & Rechtsanwälten der Anwaltskanzlei Fenderl-Dietrich. Ich freue mich, dass Sie auf mein Verkehrsrecht Rechtsanwalt Aschaffenburg Profil bei anwalt.de aufmerksam geworden sind.Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit ausgeprägter Praxiserfahrung aus aktivem Polizeidienst und als Fachanwalt für Strafrecht sowie als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehe ich Ihnen gerne für Ihre Fragen und rechtlichen Problemstellungen in folgenden Bereichen zur Verfügung:

Auf Ihren Besuch freut sich: Rechtsanwalt Günter Fenderl
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
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  • Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafzettel, Bußgeldsachen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkteeintrag  
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  • Strafrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG  
  • Verkehrsrecht,Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung  
  • Versicherungsrecht, Abfindung, Unfallversicherung, BUZ Berufsunfähigkeitsversicherung, Brandschaden, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, AVB, Obliegenheiten, Schadensfall, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag

Zu meiner Ausbildung und Berufserfahrung:   Von 1980-1990 war ist im unifomierten Verkehrspolizeidienst tätig, wobei der Schwerpunkt meiner damaligen Tätigkeit im Verkehrsbereich lag.   Von 1988-1992 absolvierte ich mein  Jurastudium in Frankfurt + Würzburg, danach folgte das Referendariat in Aschaffenburg.  Meine Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt erfolgte 1995  in neu gegründeter Kanzlei in Aschaffenburg. Danach folgten personelle Kanzleierweiterung namentlich durch die Kollegen Rechtsanwalt Oliver Dietrich, Rechtsanwalt Thorsten Schmidt und einer Vielzahl qualifizierter Mitarbeiter.   Der Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit und auch unseres Teams liegt eindeutig im Bereich des Verkehrsrechts, v.a. bei der regionalen und bundesweiten Unfallabwicklung von einfachen und klaren Blechschäden bis hin zu Unfällen mit schweren und schwersten Personenschäden und höchst streitiger Haftungslage. Hierzu gehört namentlich auch die Unfallabwicklung mit ausländischen Fahrzeugen im Inland oder bei Unfällen im Ausland. Vertrauen sie keinesfalls der gegnerischen Haftpflichtversicherung und überlassen Sie ihr vor allem nicht die Unfallabwicklung, da Sie sonst den "Bock zum Gärtner machen". Die Versicherung will vor allem Geld einsparen und wird dies im Zweifel auf Ihre Kosten tun. Dies gilt gerade auch und vor allem bei scheinbar klaren Unfällen. Hat die Gegenseite den Unfall verschuldet, muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten tragen, so dass Sie in der komfortablen Situation sind, die Unfallregulierung durch ein Expertenteam professionell durchführen zu lassen, ohne dass Ihnen dabei Kosten entstehen. Sie haben also weder Mühen noch Kosten. Im weiteren Schwerpunkt vertrete ich meine Mandanten bundesweit und persönlich vor den Gerichten in Bußgeldsachen und in Kooperationen vertreten wir unsere Mandanten auch über die Landesgrenzen hinaus europaweit. Im Vordergrund steht bei den Bußgeldverfahren natürlich regelmäßig die Abwehr des Fahrverbotes. Hierbei können meine Mandanten auf meine zusätzlichen Praxiserfahrungen aus einem über 10 jährigen aktiven "bayerischen" Polizeidienst und auf das Wissen aus einer inzwischen 24-jährigen Tätigkeit als Jurist mit einer ausgeprägten Spezialisierung auf das Verkehrsrecht zurückgreifen. Ich darf Ihnen daher die Erfahrung einer mehr als 30-jährigen verkehrsrechtlichen Tätigkeit anbieten. Dies gilt ebenso für meine Verteidigertätigkeit in Strafsachen. Bereits mehrfach habe ich auf entsprechende Anfragen gesendete Experteninterviews mit bundesweiten Fernsehsendern, wie RTL, SAT 1 und ARD und kleineren örtlichen Regionalsendern gehalten. Die strafrechtliche und zivilrechtliche Vertretung biete ich natürlich auch für Opfer von Straftaten an. Opfer von Straftaten erhalten häufig staatliche Hilfen, vor allem auch im Hinblick auf anwaltliche Kosten. Hinzu kommt die Bearbeitung versicherungsrechtlicher Fälle, insbesondere bei Problemen in der Kaskoversicherung (Brand, Diebstahl etc) Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc. Die Berechtigungen zur Führung der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht sind mir vom Vorstand der Anwaltskammer Bamberg verliehen worden. Ich darf Ihnen daher die seltene Qualifikation durch drei sich aus meiner Sicht optimal ergänzenden Fachanwaltschaften zur bestmöglichen Interessenvertretung anbieten. Eine bundesweite Vertretung meiner Mandanten ist heutzutage mittels Internet problemlos möglich und wird inzwischen regelmäßig von uns praktiziert, da unsere Kanzlei mit modernster Anwaltssoftware ausgestattet ist, die eine überregionale Onlinebetreuung via email ermöglicht. Gerne können Sie uns daher auch überregional beauftragen, völlig unabhängig aus welchem Teil des Bundesgebiets Sie Ihre Problemlösung von uns erwarten. Für alle Verkehrsrecht- und Verkehrsunfall-Notfälle laden Sie doch einfach unsere "Unfallanwalt-App" bzw. unseren Anwaltskanzlei QR-Code von unserer Homepage auf Ihr Smartphone. Im Fall der Fälle haben Sie uns dann jederzeit dabei und können augenblicklich auf ein Problem reagieren, indem Sie uns kontaktieren. Wir helfen gerne und unbürokratisch. Weitere Rechtsgebiete werden durch im Büro mittätige Anwaltskollegen abgedeckt. Sie können diesbezüglich eine telefonische Anfrage halten oder einfach eine email an info@fenderl-dietrich.de schicken. Übrigens auch, wenn Sie einen Rechtsanwalt Raum Frankfurt suchen - wir sind bundesweit für Sie tätig - insbesondere auch im Rhein Main Gebiet.  

Weitere Informationen finden Sie unter:www.verkehrsrecht-fachanwalt.com

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