Die Kanzlei ASSMANN wurde 1994 von Herrn Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. Herr RA Aßmann war zuvor ca. 7 Jahre in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig.
Die Kanzlei war von Anfang an überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese...
Die Kanzlei ASSMANN wurde 1994 von Herrn Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. Herr RA Aßmann war zuvor ca. 7 Jahre in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig.
Die Kanzlei war von Anfang an überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese betreffen insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, das Medizinrecht, das Familien- und Erbrecht, das Miet- und Immobilienrecht sowie das Versicherungsrecht. Später sind dann als Schwerpunkte noch das Handels- und Gesellschaftsrecht dazugekommen.
Heute liegen die Schwerpunkte auf dem Gebiet Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Personenschadensrecht.
Herr RA Aßmann betreut heute auf diesen Gebieten sowohl Privatpersonen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen insbesondere des Mittelstandes.