Die Kanzlei STEINHUSEN besteht aus 7 Rechtsanwälten, von denen 2 zugleich auch Notare sind.
Die Rechtsanwälte weisen Fachanwaltschaften für
- Arbeitsrecht, (RA Lutz Thiele)
- Familienrecht, (RA´in Ascherfeld)<...
Die Kanzlei STEINHUSEN besteht aus 7 Rechtsanwälten, von denen 2 zugleich auch Notare sind.
Die Rechtsanwälte weisen Fachanwaltschaften für
- Arbeitsrecht, (RA Lutz Thiele)
- Familienrecht, (RA´in Ascherfeld)
- Handels- und Gesellschaftsrecht, (RA und Notar Otter)
- Versicherungsrecht, (RA Ascherfeld)
- Verwaltungsrecht, (RA und Notar Maltzan)
- Verkehrsrecht (RA Max Thiele) sowie
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht (RA Binder) auf.
Darüber hinaus vertreten wir Mandanten ebenso kompetent in anderen Rechtsgebieten, wie
- Arzthaftungsrecht,
- Bau- und Architektenrecht,
- Erbrecht,
- Grundstücks- und Immobilienrecht,
- Internetrecht,
- Medizinrecht,
- Pachtrecht,
- Reiserecht,
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Jagdrecht,
- Vertragsrecht und
- allgemeines Zivilrecht (z.B. Kaufrecht, Werkvertragsrecht etc.).
Fachliche Expertise und persönliche Betreuung bilden die Eckpfeiler unser juristischen Tätigkeit nach dem Motto:
"Ihr Recht ist unser Ziel!"
Eine solide und ausführliche Beratung bei Rechtsproblemen spart Zeit, Geld und vor allem Nerven. Mit uns an Ihrer Seite erarbeiten wir gemeinsam eine zielführende Strategie, damit Recht gesprochen wird.
Wir nehmen uns persönlich für Sie und Ihr Problem viel Zeit und besprechen mit Ihnen bei einem Erstgespräch, welche Möglichkeiten Sie haben. Es ist uns wichtig, Ihnen die Rechtslage dabei leicht verständlich zu erklären und Fragen, die Sie haben, zu beantworten.
Sie möchten unsere Kanzlei kontaktieren? Dann schreiben Sie uns direkt über das Profil eine Nachricht oder nutzen Sie unsere Kontaktdaten unter „Kontakt“. Für eine eingehende Rechtsberatung besuchen Sie unsere Kanzlei an folgendem Standort: Flensburg, Stuhrsallee 27
Erfahren Sie, bei welchen Anliegen ich Sie im Bereich Arbeitsrecht konkret unterstützen kann:
Arbeitsrecht
Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis?
Rufen Sie mich gerne an und lassen Sie sich von mir über rechtliche Aspekte hinsichtlich Themen wie Kurzarbeit, Elternzeit oder Überstunden informieren. Ich verteidige Ihre Rechte als Arbeitnehmer, wenn Sie eine Abmahnung oder bereits die Kündigung erhalten haben und in der Kündigungsschutzklage Ihre Ansprüche auf Arbeitszeugnis und Abfindung geltend machen möchten. Auch können wir selbstverständlich Lohn- und Gehaltsansprüche oder nicht gezahlte Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnen und für Sie geltend machen.
Für Arbeitgeber werde ich ebenso tätig und widme mich u.a. der individuellen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge etc., aber auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen der Arbeitnehmer oder Rechtsstreitigkeiten beim Arbeitsgericht wegen ausgesprochener Kündigung.
info@stc-flensburg.de