Herr Rechtsanwalt Bögner steht Ihnen im gesamten Bereich des Sozialrechts und Medizinrechts zur Seite, wobei er sich durch zwei Fachanwaltschaften und umfassende theoretische und praktische Kenntnisse auszeichnet. Sprechen Sie ihn einfach an – gerne macht er sich auch für Ihre Rechte und Interessen stark!
Rechtsanwalt Christian Bögner Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht
Herr Christian Bögner schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Hannover ab und studierte darüber hinaus sechs Semester lang Wirtschaftswissenschaften. Im Anschluss an das Referendariat im Land Niedersachsen, Oberlandesgerichtsbezirk Celle, wurde er schließlich als Rechtsanwalt zugelassen. Er absolvierte einen Ergänzungsstudiengang im Wirtschaftsrecht in Hamburg und nahm erfolgreich an den Fachanwaltslehrgängen im Sozialrecht und Medizinrecht teil. Aufgrund seiner zahlreichen bearbeiteten Fälle trägt er die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht. Darüber hinaus hat er eine Mediatorenausbildung durchlaufen und ist berechtigt zur Tätigkeit als Anwaltsmediator nach § 7 a BORA. Herr Rechtsanwalt Bögner hält regelmäßig Seminare über Ansprüche bedürftiger Menschen als Leistungsbezieher im SGB II und SGB XII und hinsichtlich der Bedürfnisse behinderter Menschen gegenüber den unterschiedlichen Sozialleistungsträgern für Betroffene und deren Angehörige sowie über Haftungsaspekte der Heilbehandlung und veröffentlicht Rechtstipps.
- Sozialrecht und Medizinrecht - Wenn es um Ihre Existenz und Ihre Gesundheit geht Herr Rechtsanwalt Bögner ist der passende Ansprechpartner für Sie bei Fragen rund um sozialrechtliche und medizinrechtliche Angelegenheiten.
Vornehmlich die rechtliche Auseinandersetzung mit dem JobCenter (Arge) und der Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung prägt seine Tätigkeit. Hier wurde außerordentliches Fachwissen und Verfahrenspraxis erworben, welche zu einer effizienten und umfassenden Durchsetzung Ihrer Ansprüche beiträgt. Tragen Sie aber gerne auch anderweitige Belange an. Typischerweise kommen bei bedürftigen wirtschaftlichen Verhältnissen und persönlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen viele Schwierigkeiten zusammen, die für die Betroffenen kaum beherrschbar sind. Hier kann fachkundig und zielorientiert rechtliche Unterstützung geleistet werden. Insbesondere verfügt Herr Rechtsanwalt Bögner über langjährige Erfahrung in nachfolgenden Rechtsgebieten:
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Häufig ist Herr RA Bögner mit der Abwehr und Einstellung von Sanktionen und Zurückweisung von Erstattungsforderungen betraut. Haben Sie einen Antrag auf Übernahme von Kosten für angemessenen Wohnraum oder Heizkosten gestellt und dieser wurde abgelehnt? Die entsprechende Behörde möchte das Einkommen ehelicher und nichtehelicher Lebenspartner oder sogar Ersparnisse, Vermögen oder Einkommen anrechnen und Sie möchten sich diesbezüglich beraten lassen? Dann wenden Sie sich bei Fragen rund um das vertrauensvoll an Rechtsanwalt Bögner. Mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen setzt er sich für Ihre Rechte ein und bietet Ihnen eine konsequente Beratung und Vertretung an. Zu seinem Leistungsspektrum gehört auch die Klärung von Fragen zu Eingliederungsvereinbarungen, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Rentenversicherungsrecht/ Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung
Auch die Beratung und Vertretung zu den Sozialversicherungen, insbesondere zum Rentenversicherungsrecht, gehört zum Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Bögner. Insbesondere für Probleme rund um die Rente wegen Erwerbsminderung ist Rechtsanwalt Bögner der richtige Ansprechpartner.
Schwerbehindertenrecht SGB IX.
Rechtliche Betreuung rund um das Thema Schwerbehinderung.
Kompetente Beratung und Vertretung erhalten Sie auch im Schwerbehindertenrecht, z. B. bei Fragen rund um die Feststellung eines Behinderungsgrades (GdB), der Anerkennung einer Schwerbehinderung und zum Nachteilsausgleich. Zu seinen Tätigkeiten gehört auch die Einlegung von Widersprüchen gegen die Feststellung des Grades der Behinderung, die Antragstellung und Prüfung von Gleichstellungsanträgen sowie die Beratung zum Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen).
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Durchsetzung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Auseinandersetzung bezüglich MDK Bewertungen, Einstellung Krankengeld, Bescheinigungslücke, Durchsetzung von Kostenübernahme oder erstattung für besondere Behandlungen, Feststellung des Pflegegrades.
Durchsetzung von Krankentagegeldansprüchen, Erwiderung bei Beendigung des Vertrages wegen unterstellter Berufsunfähigkeit. Leistungen bei Berufsunfähigkeit und ggf. Invalidität durch Unfall.
Schadensersatz/ Schmerzensgeld/ Arzthaftung.
Sofern Ihnen durch eine ärztliche Behandlung ein körperlicher und finanzieller Schaden entstanden, kann ein Ausgleich geschaffen werden. Denkbar sind Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz für Verdienstausfall etc. und Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse. Grundlage können medizinische Befunde, ärztliche Angaben von Nachbehandlern, Erkenntnisse aus Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder auch ein Schlichtungsgutachten sein. Informieren Sie sich auf dem Kanzleiprofil sowie auf dem Profil des Kollegen Herrn Rechtsanwalt Burke über die weiteren Leistungen!
Herr Bögner befasst sich im Strafrecht nahezu ausschließlich mit dem Vorwurf des Leistungsmissbrauchs bzw. Betruges im Zusammenhang mit Bezügen des JobCenters.
Kontakt & Anfahrt Wenn Ihr Interesse geweckt wurde, können Sie telefonisch oder über die Anfrage auf dem Profil einen ersten persönlichen Termin bei Herrn Rechtsanwalt Bögner vereinbaren – er freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme! Die Kanzlei selbst befindet sich in der Lutherstr. 65 in Hannover und ist einfach und schnell mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, entweder über die Haltestelle „Lutherstraße" mit der Buslinie 121 oder über die Haltestelle „Marienstraße" mit den U-Bahn-Linien 4, 5, 6, 11 oder 16.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.boegner-burke.de