Seit unserer Gründung im Jahr 2003 haben wir uns auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Erbrecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten insbesondere Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Führungskräfte,...
Seit unserer Gründung im Jahr 2003 haben wir uns auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Erbrecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten insbesondere Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Führungskräfte, einschließlich Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, in allen rechtlichen Belangen, wie Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträge oder Zeugnisse.
Ebenso sind wir für Unternehmen verschiedenster Größen und Branchen tätig und unterstützen diese in sämtlichen arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Durch die Vertretung sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern verfügen wir über ein tiefes Verständnis der Strategien beider Seiten, was es uns ermöglicht, die Interessen unserer Mandanten optimal durchzusetzen.
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