
Familienrecht
Soweit Sie rechtlichen Rat in Fragen einer möglichen oder bereits stattgefundenen Trennung von Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner/in im Zuge einer anstehenden Ehescheidung/Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft haben, berate ich Sie gerne im Zuge eines persönlic...
Familienrecht
Soweit Sie rechtlichen Rat in Fragen einer möglichen oder bereits stattgefundenen Trennung von Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner/in im Zuge einer anstehenden Ehescheidung/Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft haben, berate ich Sie gerne im Zuge eines persönlichen Gespräches oder auch auf Wunsch telefonisch, gerne auch Online via Skype, soweit Ihnen dies auf Grund großer räumlicher Distanz, oder auch aus anderen Gründen bequemer, bzw. zur Zeit sicherer ist.
Sie erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Folgen einer Trennung oder auch Scheidung, sowohl was die Fragen des Unterhaltes für Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner, für Ihre Kinder, die Vermögensauseinandersetzung, bzw. Fragen des Zugewinnausgleiches und auch die Grundsätze des Versorgungsausgleichs ( Rente). Sie werden über Kosten, Risiken und Möglichkeiten im Falle von Trennung und Scheidung umfassend aufgeklärt.
Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen
Gerne berate ich auch über Sinn, möglicherweise auch Unsinn der Errichtung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen bei verheiraten Ehe- und Lebenspartnern/innen.
Mediation
Ich arbeite nunmehr seit über 14 Jahren als Mediatorin und empfinde diese Art der Konfliktlösung unbedingt als den Königsweg.
Oftmals ist es vor, aber auch nach einer Trennung hilfreich, bestehende Konflikte unter Mithilfe eines neutralen Dritten zu besprechen. Der Mediator hat im Grunde genommen nur die Aufgabe, Gespräche zwischen den Partnern/Eheleuten/Lebenspartnern in strukturierter Form zu moderieren mit dem Ziel, den Medianten zu helfen, die Lösung zu ihren Problemen selbst zu finden.
Diese Form der Konfliktbewältigung ist nicht für alle Menschen gleich geeignet. Wer sich aber gerne einigen will, eine schnelle Lösung sucht und darüberhinaus auch noch Geld sparen möchte, ist in der Mediation gut aufgehoben.
Ein Mediator in Trennungs- oder Scheidungsfragen muss nicht zwingend Jurist oder gar Fachanwalt für Familienrecht sein. Die Kombination hat allerdings den Charme, dass, sollte die Mediation für alle Beteiligten erfolgreich verlaufen, letztlich Dinge vereinbart werden, die juristisch auch haltbar sind.
Wichtig für Sie zu wissen: Habe ich eine Mediation durchgeführt, kann ich das Scheidungsverfahren nicht mehr führen.
Scheidung
Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, ist es für den ein, oder anderen wichtig, die endgültige Konsequenz zu ziehen und das Scheidungsverfahren einleiten zu lassen. Zum einen werden duch die Zustellung des Scheidungsantrages wichtige Stichtage gesetzt ( Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich ), und nicht umsonst tritt auch durch die Zustellung des Antrages Gütertrennung ein.
Sind die Eheleute/Lebenspartner sich einig, benötigt nur einer der beiden einen Anwalt. Der andere läuft dann sozusagen mit.
Ich begleite meine Mandanten gerne bei diesem Prozess und bemühe mich, Unklarheiten zu beseitigen und einen möglichst reibungslosen Weg zu schaffen, soweit dies die jeweilige Organisation der Gerichte und nicht zuletzt der Versorgungsträger zulässt, was häufig und gerade in Zeiten von Corona zuweilen etwas hindernissreich geworden ist.
Erbrecht
Die Ehe/Lebenspartnerschaft bewirkt ein Erbrecht der Ehegatten/Lebenspartner untereinander. Gerade dann, wenn die Ehegatten/Lebensüpartnerinnen über erhebliches Vermögen verfügen, sollten sie sich beraten lassen und ggf. einen Ehe- und Erbvertrag in Erwägung ziehen.
Aber natürlich auch in anderen Fällen kommt es in Erbfällen häufig zu Unstimmigkeiten unter den Erben, bzw. Pflichtteilsberechtigten. Hier empfiehlt es sich, um Streitigkeiten zwischen Kindern oder Ehegatten und Kindern zu vermeiden, die eigenen Vorstellungen nach dem Tod zu Lebzeiten durch Testament oder Erbvertrag zu regeln. Gerne berate ich Sie als möglicher Erblasser vor, oder als Erbe, oder Pflichtteilsberechtigten nach einem Erbfall in Nachlassgelegenheiten, bin behilflich bei der Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen.