(Notar-Rechtsanwälte-Steuerberater)
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema Bank, Börse und Geldanlage vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder ein F...
(Notar-Rechtsanwälte-Steuerberater)
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema Bank, Börse und Geldanlage vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder ein Finanzdienstleister sind, vertrete ich Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck.
Die fachkundige Beratung vom Bank- und Kapitalmarktrechtsexperten hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermittlung. Anleger benötigen Unterstützung vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenn sie etwa bei gescheiterten Anlagemodellen Schadensersatz vom Finanzdienstleister, wie Banken, Versicherungen oder Vermögensberater, durchsetzen möchten. Finanzdienstleister erhalten vom Bank- und Kapitalmarktrechtsexperten kompetente Beratung hinsichtlich der Vermeidung von Haftungsfällen, oder dem Abwehren von Schadensersatzansprüchen.
Daneben berate ich Sie aber auch bei allen juristischen Angelegenheiten etwa zum Bankvertrag, Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel, Kreditvertrag, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, in- und ausländisches Konsortial-/Emissionsgeschäft, Vermögensverwaltung, Factoring/Leasing.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich Ihre Interessen sowohl bei der außergerichtlichen wie auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermittlung.
Ich bearbeite folgende Untergebiete des Bank- und Kapitalmarktrechtes: Auslandsgeschäfte, Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft, Bankvertragsrecht, Bauträgerrecht, Börsenbrecht, Depotgeschäft, Factoring/Leasing, Geldwäsche/Datenschutz/Bankentgelte, Investmentgeschäft, Kapitalanlagenrecht, Kartellrecht, Konsortial-/Emissionsgeschäft, Kreditkartengeschäft, Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung, Leasing und Factoring, Sparkassenrecht, Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel-, und Scheckverkehr, Verbraucherkreditrecht, Vermögensverwaltung und -verwahrung, Wechsel- und Scheckrecht sowie der Wertpapierhandel.
Warum zum Fachanwalt ?
Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ dürfen nur Rechtsanwälte führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein muss. Ein Rechtsanwalt kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Er muss sich fortlaufend in seinem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
Ich biete Ihnen als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.
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