Anwalt für Investitionsrecht in Münster

Rechtsanwalt für Investitionsrecht in Münster – Beratung und Unterstützung Gefunden 425

Investitionsrecht in Münster: Ein Leitfaden für Investoren und Unternehmen

Das Investitionsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechts und umfasst alle rechtlichen Regelungen,...

Investitionsrecht in Münster: Ein Leitfaden für Investoren und Unternehmen

Das Investitionsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechts und umfasst alle rechtlichen Regelungen, die Investitionen betreffen. In Münster, einer dynamischen Stadt mit wachsenden Geschäftsmöglichkeiten, bietet das Investitionsrecht sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen einen rechtlichen Rahmen für sichere und erfolgreiche Investitionen.

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Investitionsrechts in Münster und zeigt, warum die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Investitionsrecht entscheidend ist.

Was ist Investitionsrecht?

Das Investitionsrecht regelt rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Absicherung von Investitionen. Es umfasst Themen wie:

  • Direktinvestitionen: Aufbau von Produktionsstätten, Erwerb von Immobilien oder Beteiligungen
  • Finanzierung von Investitionen: Kreditverträge, Finanzierungsmodelle und Fördermittel
  • Schutz von Investoren: Regelungen zur Absicherung von Investitionen
  • Internationale Investitionen: Verträge, Handelsabkommen und Steuerfragen

Wann sollte man einen Anwalt für Investitionsrecht in Münster hinzuziehen?

Ein Anwalt für Investitionsrecht kann in verschiedenen Situationen unterstützen:

  • Planung und Durchführung von Investitionen: Erstellung und Prüfung von Investitionsplänen und Verträgen
  • Steuerliche Beratung: Optimierung von Steuerstrukturen für Investitionen
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Unterstützung bei Genehmigungsverfahren und Compliance-Fragen
  • Verteidigung bei Streitigkeiten: Vertretung bei Konflikten oder rechtlichen Auseinandersetzungen

Direktinvestitionen in Münster

Direktinvestitionen sind ein zentraler Aspekt des Investitionsrechts. Dazu gehören:

  • Erwerb von Immobilien: Rechtliche Prüfung von Kaufverträgen und Grundbucheinträgen
  • Beteiligungen an Unternehmen: Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Schutz von Minderheitsrechten
  • Aufbau von Produktionsstätten: Unterstützung bei Genehmigungsverfahren und Vertragsverhandlungen

Ein Anwalt für Investitionsrecht in Münster hilft Ihnen, Risiken zu minimieren und Ihre Investitionen rechtlich abzusichern.

Finanzierung und Fördermittel

Die Finanzierung ist ein entscheidender Faktor für erfolgreiche Investitionen. Wichtige Themen sind:

  • Kreditverträge: Erstellung und Prüfung von Finanzierungsverträgen
  • Fördermittel: Beratung zu staatlichen und internationalen Förderprogrammen
  • Kapitalbeschaffung: Unterstützung bei der Strukturierung von Investitionskapital

Ein Anwalt in Münster bietet umfassende Beratung, um die bestmögliche Finanzierung für Ihre Projekte zu sichern.

Schutz von Investoren

Das Investitionsrecht schützt Investoren vor rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. Zu den zentralen Mechanismen gehören:

  • Garantien und Haftungsbeschränkungen: Sicherstellung der rechtlichen Absicherung von Verträgen
  • Investitionsschutzabkommen: Anwendung internationaler Abkommen zur Wahrung von Investorenrechten
  • Streitbeilegungsverfahren: Mediation, Schiedsverfahren und gerichtliche Verfahren

Ein erfahrener Anwalt in Münster vertritt Ihre Interessen und schützt Sie vor möglichen Risiken.

Internationale Investitionen

Mit der Globalisierung gewinnen internationale Investitionen zunehmend an Bedeutung. Zu den rechtlichen Herausforderungen gehören:

  • Verträge im internationalen Kontext: Gestaltung von grenzüberschreitenden Verträgen
  • Zoll- und Steuerfragen: Optimierung von Steuerstrukturen und Einhaltung von Zollvorschriften
  • Regulierungen in anderen Ländern: Beratung zu lokalen Gesetzen und Vorschriften

Ein Anwalt für internationales Investitionsrecht in Münster hilft Ihnen, diese Herausforderungen zu meistern.

Konfliktlösung im Investitionsrecht

Rechtsstreitigkeiten sind im Investitionsrecht keine Seltenheit. Häufige Konflikte entstehen durch:

  • Vertragsverletzungen: Einhaltung von Vereinbarungen und Geltendmachung von Ansprüchen
  • Marktzugang und Wettbewerb: Verteidigung gegen unlauteren Wettbewerb und Marktbarrieren
  • Streitigkeiten mit Regulierungsbehörden: Klärung von Konflikten über Genehmigungen oder Regulierungen

Ein Anwalt für Investitionsrecht in Münster vertritt Sie in außergerichtlichen Einigungen, Schiedsverfahren und vor Gericht.

Steuerliche Aspekte des Investitionsrechts

Investitionen haben immer auch steuerliche Implikationen. Zu den relevanten Themen gehören:

  • Kapitalertragsteuer: Optimierung der Steuerlast bei Gewinnen
  • Umsatzsteuer: Regelungen bei grenzüberschreitenden Investitionen
  • Verlustverrechnung: Geltendmachung von Verlusten zur Reduktion der Steuerbelastung

Ein Anwalt für Investitionsrecht berät Sie umfassend zu steuerlichen Fragen und sorgt dafür, dass Ihre Investitionen steuerlich optimiert sind.

Fazit

Das Investitionsrecht in Münster bietet eine rechtliche Grundlage, um Investitionen sicher und erfolgreich zu gestalten. Ob Sie ein Unternehmen gründen, in Immobilien investieren oder internationale Märkte erschließen möchten – ein erfahrener Anwalt für Investitionsrecht in Münster unterstützt Sie dabei, Ihre Vorhaben rechtlich abzusichern und erfolgreich umzusetzen. Nutzen Sie die Expertise eines Spezialisten, um Risiken zu minimieren und Ihre Investitionen optimal zu gestalten.

Über mich Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
(Notar-Rechtsanwälte-Steuerberater)

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema Bank, Börse und Geldanlage vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder ein F...

Über mich Döttelbeck Dr. Wemhöner & Partner
(Notar-Rechtsanwälte-Steuerberater)

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema Bank, Börse und Geldanlage vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder ein Finanzdienstleister sind, vertrete ich Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck.

Die fachkundige Beratung vom Bank- und Kapitalmarktrechtsexperten hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermittlung. Anleger benötigen Unterstützung vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenn sie etwa bei gescheiterten Anlagemodellen Schadensersatz vom Finanzdienstleister, wie Banken, Versicherungen oder Vermögensberater, durchsetzen möchten. Finanzdienstleister erhalten vom Bank- und Kapitalmarktrechtsexperten kompetente Beratung hinsichtlich der Vermeidung von Haftungsfällen, oder dem Abwehren von Schadensersatzansprüchen.

Daneben berate ich Sie aber auch bei allen juristischen Angelegenheiten etwa zum Bankvertrag, Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel, Kreditvertrag, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, in- und ausländisches Konsortial-/Emissionsgeschäft, Vermögensverwaltung, Factoring/Leasing.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich Ihre Interessen sowohl bei der außergerichtlichen wie auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermittlung.

Ich bearbeite folgende Untergebiete des Bank- und Kapitalmarktrechtes: Auslandsgeschäfte, Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft, Bankvertragsrecht, Bauträgerrecht, Börsenbrecht, Depotgeschäft, Factoring/Leasing, Geldwäsche/Datenschutz/Bankentgelte, Investmentgeschäft, Kapitalanlagenrecht, Kartellrecht, Konsortial-/Emissionsgeschäft, Kreditkartengeschäft, Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung, Leasing und Factoring, Sparkassenrecht, Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel-, und Scheckverkehr, Verbraucherkreditrecht, Vermögensverwaltung und -verwahrung, Wechsel- und Scheckrecht sowie der Wertpapierhandel.

Warum zum Fachanwalt ?

Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ dürfen nur Rechtsanwälte führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein muss. Ein Rechtsanwalt kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Er muss sich fortlaufend in seinem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.

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Suchen Sie eine spezialisierte Anwältin für Ihre Scheidung, Trennung oder für Familienrecht in Münster? Wollen Sie Unterhaltsansprüche durchsetzen oder bewegt Sie ein anderes Thema aus dem Bereich des Familienrechts?

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Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare

Die Kanzlei Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare geht zurück auf die Rechtsanwälte und Notare Karl Evers und Dr. Rolf Leiers in den 1950er-/1960er-Jahren in Münster und ist schwerpunktmäßig wirt...

Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare

Die Kanzlei Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare geht zurück auf die Rechtsanwälte und Notare Karl Evers und Dr. Rolf Leiers in den 1950er-/1960er-Jahren in Münster und ist schwerpunktmäßig wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Die Kanzlei begleitet vorwiegend Wirtschafts- und Handelsunternehmen, Bankinstitute, Versicherungen, öffentlichen Einrichtungen sowie vermögenden Privatpersonen bei der Gestaltung und Durchsetzung ihrer vermögensrechtlichen Interessen und Ansprüche. Eine innovative und ausgezeichnete Rechtsberatung ist die Erwartung unserer Mandanten und das Leitbild unserer beruflichen Tätigkeit.


Kanzlei Gerlach Meyer-Schwickerath Evers ist Mitglied bei Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e.V. ist ein Netzwerk mit 80 deutschen Anwaltskanzleien, in denen 430 Anwälte tätig sind. Sie alle sind den Qualitätsstandards von Eurojuris verpflichtet.

Deutschlandweit sind die Mitgliedskanzleien von Eurojuris Deutschland in über 60 Städten vertreten. Durch die Vernetzung untereinander lässt sich zu unterschiedlichen Rechtsgebieten leicht ein geeigneter Spezialist finden.


Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:

Die Kanzlei befindet sich in der Bergstraße 10 in Münster und liegt in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle „Tibusstraße". Gegenüber finden Sie Parkmöglichkeiten im Parkhaus Theater.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.gerlach-ms.de 

office@gerlach-ms.de

Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare

Herr Rechtsanwalt Daniel Gerlach ist nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Münster seit 2003 als Rechtsanwalt in der heutigen Sozietät Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanw...

Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare

Herr Rechtsanwalt Daniel Gerlach ist nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Münster seit 2003 als Rechtsanwalt in der heutigen Sozietät Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare in Münster tätig. In 2008 wurden ihm die Fachanwaltstitel für Steuerrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen, in 2011 der Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht. Im Jahr 2013 bestellte der Justizminister des Landes NRW Herrn Rechtsanwalt Daniel Gerlach zum Notar im Bezirk des OLG Hamm.


Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Ich begleite Sie als Ihr Berater und Ihr rechtlicher Interessenvertreter in allen Angelegenheiten bebauter und unbebauter Grundstücke, des Wohnungs-/Teileigentums und von Erbbaurechten. Zu meinen Leistungen gehören insbesondere die rechtliche Prüfung und Gestaltung von Verträgen zum Kauf/Verkauf von Immobilien, zur Aufteilung bebauter Grundstücke in Wohnungs-/Teileigentum durch den Eigentümer nebst Gestaltung der Gemeinschaftsordnung, Begründung von Erbbaurechten sowie zum Erwerb vom Bauträger.
Weiter berate ich Sie bei der Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten mit einem Nießbrauch, Reallasten, Vorkaufsrechten, Dienstbarkeiten, (Finanzierungs-) Grundschulden oder Hypotheken.
Langfristige Miet- oder Pachtverträge über gewerblich genutzte Objekte begründen weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Bindungen der Vertragsbeteiligten und bedürfen daher sorgfältiger rechtlicher Gestaltung, bei deren Umsetzung ich Ihren Interessen Geltung verschaffe.
Durch eine umsichtige Vertragsgestaltung lassen sich zeit- und kostenträchtige Streitfälle häufig vermeiden. Wird gleichwohl die rechtliche Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen und Rechten aus Immobiliengeschäften erforderlich, vertrete ich meine Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitverfahren. 

Erbrecht & Vermögensnachfolge

Zur Regelung der Vermögensnachfolge mittels letztwilliger Verfügung (Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag) oder Schenkung von Todes wegen bedarf es sorgfältiger Beachtung der erb- und pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen, Berücksichtigung ggf. zu Lebzeiten erfolgter Zuwendungen und der erbschaftsteuerlichen Folgen, wozu ich Ihnen beratend und gestaltend zur Seite stehe. Gehören Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen zum Nachlass, ist häufig die Vermögensnachfolge zu Lebzeiten durch Abschluss von Übergabeverträgen vorteilhaft: sie vermeidet potentielle Konflikte in der Familie und erlaubt es, den schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Gestaltungsspielraum bestmöglich auszunutzen.

Die Nachfolge im Unternehmen kann sinnvoll nur durch eine langfristig geplante und ggf. schrittweise durchgeführte Überleitung der Verantwortung auf die nächste Generation gestaltet werden. Hierzu sind vielfältige rechtliche Kenntnisse an der Schnittstelle von Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht unerlässlich: im Zusammenwirken mit Ihrem Steuerberater helfe ich Ihnen, Lösungen zu finden, um einen steuerneutralen und rechtssicheren Vermögensübergang zu ermöglichen und Ihre Versorgung sicherstellen. Dabei sind bestehende gesellschaftsrechtliche Strukturen und Regelungen ggf. im Vorfeld anzupassen und durch Erteilung von Vollmachten für den unternehmerischen und privaten Bereich Vorsorge für Krisenfälle zu treffen.
Erb-, pflichtteils- und ggf. auch ehevertragliche Vereinbarungen mit bzw. unter den Nachfolgern und weichenden Erben sind ebenso Teil der Regelungen zur Vermögensnachfolge.
Die Errichtung von Familien- oder Unternehmensstiftungen oder die Übergabe an gemeinnützige Stiftungen können sinnvolle Bestandteile einer Vermögensnachfolge darstellen.

Ist der Erbfall eingetreten, vertrete meine Mandanten im Verfahren zur Erbscheinserteilung, bei der Gestaltung der Nachlassteilung, in Angelegenheiten der Testamentsvollstreckung und bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Pflichtteilsrechten sowie gegenüber den Miterben in der Erbengemeinschaft.  

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Kapital- und Personengesellschaften dienen gleichermaßen als Unternehmensträger und zur Strukturierung von privaten Vermögensanlagen. Ich berate Sie bei der Gründung von oder Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften, sei es als Einzelunternehmung oder als Personen(handels)gesellschaft (GbR, oHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG bzw. SE oder Genossenschaft). Dazu gehören die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und die Erstellung der Gründungsdokumente und der etwa damit im Zusammenhang stehenden Gesellschafter- und Finanzierungsvereinbarungen (beispielsweise bei VC-/PE-Investitionen), Geschäftsführerdienstverträge oder Verträge zur Mitarbeiter-/Managementbeteiligung (zB durch „virtuelle Aktien“).

Bestehende Gesellschaften berate ich zu Gesellschafter- und sonstigen Organbeschlüssen (Beirat, Aufsichtsrat), bei der Umsetzung von Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen (wie Kapitalerhöhungen, Debt-Equity-Swap, Darlehen, stillen Beteiligungen, Unterbeteiligungen, Genussrechten), bei dem Abschluss von Unternehmensverträgen (EAV, Beherrschungs- und Eingliederungsverträge, Betriebsüberlassungsverträge) sowie bei Restrukturierungen, namentlich nach dem UmwG (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel).

Der Abschluss von Unternehmenskaufverträgen (sei es als Asset- oder als Share Deal) begründet für Erwerber und Veräußerer rechtliche und wirtschaftliche Verpflichtungen, die über den Tag des Vertragsabschlusses und des Closings hinauswirken. Durch eine sorgfältige und rechtssichere Vertragsgestaltung helfe ich meinen Mandanten, zukünftigen Streit zu vermeiden und den Erfolg des Investments oder des Exits zu sichern.

Ist ein Konflikt unter Gesellschaftern oder Kaufvertragsbeteiligten eingetreten, stehe ich meinen Mandanten zuerst bei der rechtlichen Prüfung und wirtschaftlichen Abwägung zur Seite, ob ein gerichtliches Streitverfahren betrieben werden sollte oder ob die Möglichkeit einer alternativen Konfliktbeilegung in Betracht kommt und vorzugswürdig ist. Falls die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen danach zu erfolgen hat, vertrete ich meine Mandanten in Streitverfahren bis zum Oberlandesgericht.

Bankrecht & Kapitalmarktrecht

In allen Angelegenheiten des Bankvertragsrechts, insbesondere der Objekt- und Unternehmensfinanzierung und bankgeschäftlicher Sicherheiten sowie der Anlageberatung und Vermögensverwaltung, berate und vertrete ich außergerichtlich und gerichtlich Bankinstitute und im Anlage- und Kreditgeschäft engagierte Gesellschaften, Einrichtungen sowie ausgewählte Einzelpersonen.


In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.gerlach-ms.de 

office@gerlach-ms.de

Rechtsanwalt Ruscher bietet Unternehmen und Privatpersonen eine fundierte Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Immobilienrecht. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst die Bearbeitung nationaler sowie internationaler Mandate in englischer und deutscher Sprache.

Herr Ruscher absolv...

Rechtsanwalt Ruscher bietet Unternehmen und Privatpersonen eine fundierte Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Immobilienrecht. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst die Bearbeitung nationaler sowie internationaler Mandate in englischer und deutscher Sprache.

Herr Ruscher absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Anschließend sammelte er erste Berufserfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und der Internationalen Prozesse im Rahmen seiner Tätigkeiten in Berlin, München und London (UK). In der Kanzlei rns Ruscher Nölke bearbeitet er führende Mandate in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Internationales und pflegt Kontakte zu internationalen Partnerkanzleien. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Ruscher Mitglied des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Hamm.


Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Ruscher übernimmt für Sie bei einem Unternehmenskauf die Gestaltung und Überprüfung der entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Verträge (z. B. Gesellschafterverträge und Geschäftsführerverträge). Egal, ob es dabei um eine GmbH, AG, KG oder UG geht: Sie können sich darauf verlassen, dass er Sie über die Haftung des Gesellschafters umfassend aufklärt und Ihnen bei Gesellschafterstreitigkeiten eine engagierte Vertretung bietet. Darüber hinaus wahrt er Ihre Rechte bei Transaktionsgeschäften und befasst sich mit Rechtsfragen zum Handelsvertreterrecht.

Immobilienrecht

Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück erwerben möchten, steht Ihnen Rechtsanwalt Ruscher als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Er prüft, ob ein lastenfreier Erwerb möglich ist oder ob die Immobilie mit einer Hypothek oder einer Grundschuld belastet ist. In diesem Zusammenhang übernimmt er für Sie die Erstellung von Immobilienkaufverträgen und kümmert sich um die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.


Sind Sie an einem Beratungstermin bei Rechtsanwalt Ruscher interessiert?
Dann können Sie gerne zur Terminvereinbarung die Kontaktinformationen auf diesem anwalt.de-Profil zu nutzen.

Die Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe der Haltestelle „Hohenzollernr.C/Finanzgericht", welche Sie mit den Buslinien 33, E12 und E83 bequem erreichen können.
Mandanten können die Parkplätze direkt vor dem Gebäude nutzen, welche über die rechte Einfahrt des Gebäudes erreichbar sind.

info@ruscher-noelke.de

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Wann sollte man einen Juristen kontaktieren? Menschen entscheiden sich, einen Juristen aufzusuchen, wenn sie mit schwierigen Problemen konfrontiert sind. Oft wenden sich Klienten in Münster an professionelle juristische Hilfe, wenn der Fall bereits vor Gericht oder bei einer Behörde ist und nicht so verläuft, wie sie es sich wünschen. Noch schlimmer ist es, wenn der Fall bereits verloren ist. Daher raten wir, nicht zu zögern und das Problem frühzeitig zu lösen.

Was ist in der Rechtsberatung enthalten?

Die Rechtsberatung umfasst die Analyse von Situationen und Empfehlungen des Juristen zu möglichen Handlungen. Es werden zwei Arten von Beratungen unterschieden – die gerichtliche Beratung und die schriftliche Beratung (rechtliches Gutachten). Welche Art der Hilfe angeboten wird, hängt von der Situation und den Wünschen des Kunden ab.

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