Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit in 1984 habe ich mich auf Arbeitsrecht und Familienrecht spezialisiert. Seit 1993 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bei Einführung des Fachanwalts für Familienrecht 1997 gehörte ich zu den ersten Rechtsanwälten in Deutschland, denen das Führen dieser Fa...
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit in 1984 habe ich mich auf Arbeitsrecht und Familienrecht spezialisiert. Seit 1993 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bei Einführung des Fachanwalts für Familienrecht 1997 gehörte ich zu den ersten Rechtsanwälten in Deutschland, denen das Führen dieser Fachanwaltsbezeichnung gestattet wurde.