Herr Rechtsanwalt Bremer berät und vertritt seine Mandantschaft mittlerweile seit 2020 ausschließlich im Bereich Verkehrsrecht. Er betreut Sie persönlich während des gesamten Verfahrens und steht Ihnen für Ihre rechtlichen Fragen auch kurzfristig zur Verfügung. Durch seine transparente ...
Herr Rechtsanwalt Bremer berät und vertritt seine Mandantschaft mittlerweile seit 2020 ausschließlich im Bereich Verkehrsrecht. Er betreut Sie persönlich während des gesamten Verfahrens und steht Ihnen für Ihre rechtlichen Fragen auch kurzfristig zur Verfügung. Durch seine transparente Beratung werden Sie ständig auf dem Laufenden gehalten und vorab über die auf Sie zukommenden Kosten aufgeklärt. Rechtsanwalt Markus Bremer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Herr Rechtsanwalt Bremer studierte Jura an der Ruhr-Universität Bochum und leistete sein Referendariat am Landgericht Duisburg ab. Schon zu dieser Zeit arbeitete er in einer Oberhausener Kanzlei in seinen Schwerpunktbereichen und wurde 2005 zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem ist er selbstständiger Rechtsanwalt und Partner der Bürogemeinschaft mit einem Anwaltskollegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Herr Bremer Ihr richtiger Ansprechpartner bei allen Belangen rund um einen Unfall. Er übernimmt für Sie die gesamte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall und informiert Sie umfassend über Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Kompetent und durchsetzungsstark vertritt er Sie vor der gegnerischen Versicherung und selbstverständlich auch vor den zuständigen Gerichten. Bei Ordnungswidrigkeiten wie bspw. Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstößen kann er Ihnen bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden behilflich sein. Sie sind in einen Unfall verwickelt und (glauben), Sie sind unschuldig?
Ist dieser Fall eingetreten, sollten Sie professionelle Hilfe durch Herrn Rechtsanwalt Bremer in Anspruch nehmen. Er kümmert sich umgehend um die Durchsetzung von Ihnen zustehenden Ansprüchen. Zudem wehrt Herr Bremer für Sie anfallende Kosten ab.
Sie haben eine Teilschuld?
Falls Sie eine Teilschuld an einem Verkehrsunfall tragen, sollten Sie sich ebenfalls an Herrn Rechtsanwalt Bremer wenden. Er zielt engagiert darauf ab, den entstandenen Schaden für Sie einzufordern. Des Weiteren ist er stets darum bemüht, ein gegen Sie eingeleitetes Bußgeldverfahren abzuwenden.
Sie tragen die alleinige Schuld am Unfall?
Sind Sie allein schuld an einem Unfall, müssen Sie immerzu mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Herr Rechtsanwalt Bremer zeigt Ihnen mit viel Sachverstand eine Vielfalt an Möglichkeiten auf, um mögliche Strafen oder auch einen Eintrag im Fahrerlaubnisregister in Flensburg zu vermeiden.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch am Kanzleistandort einen Termin über das anwalt.de-Profil oder die angegebenen Kontaktdaten. Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze: Die Kanzlei ist über die BAB516/ BAB42 sehr gut erreichbar. Sie befindet sich ebenerdig direkt am REWE-Markt auf der Fahnhorststr. 101 in OB-Osterfeld im ehemaligen Mercedes-Kramer-Gebäude. Es stehen daher über hunderte Parkplätze direkt vor der Eingangstür zur Verfügung.
Besuchen Sie auch die Kanzleiwebsite unter: www.rechtsanwalt-bremer.com
info@rechtsanwalt-bremer.com