Antwortdatum: 23.10.2024
Bei gemeinsamem Sorgerecht sind Entscheidungen von erheblicher Bedeutung, darunter auch ein Auslandsumzug, grundsätzlich nur einvernehmlich möglich. Ziehen Sie ohne Zustimmung weg, kann das eine Verletzung des Sorgerechts des anderen Elternteils sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu einer Rückführung des Kindes. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Familiengericht auf Antrag entscheiden. Es prüft das Kindeswohl, Kontaktmöglichkeiten und schulische Aspekte. Am besten suchen Sie früh das Gespräch und, falls nötig, eine gerichtliche Klärung, bevor Sie den Umzug planen.