Antwortdatum: 19.01.2025
In Deutschland kennt man keine 'Annullierung' wie etwa im katholischen Kirchenrecht. Hier spricht man von Aufhebung der Ehe, geregelt in §§ 1313 ff. BGB. Eine Aufhebung ist jedoch nur in seltenen Fällen möglich, zum Beispiel bei Doppelehe, Heirat unter Zwang, Geschäftsunfähigkeit oder böswilliger Täuschung. Die Ehe wird dadurch rückwirkend beendet. In den meisten Fällen muss man sich jedoch scheiden lassen, auch wenn die Ehe nur kurz bestand. Die gesetzlichen Anforderungen an eine Aufhebung sind hoch, sodass eine Scheidung bei regulären Konflikten der übliche Weg bleibt.