Antwortdatum: 24.10.2024
In Deutschland gilt das Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts, selbst nach Trennung oder Scheidung. Ein alleiniges Sorgerecht wird vom Gericht nur zugesprochen, wenn das Kindeswohl es erfordert und die Zusammenarbeit der Eltern nicht funktioniert oder einer gravierend ungeeignet ist. Der Antragsteller muss nachweisen, warum die gemeinsame Sorge das Kind gefährdet oder unzumutbar ist. Gerichte entscheiden oft zugunsten des gemeinsamen Sorgerechts, weil Kinder beide Elternteile brauchen. Ein reiner Mangel an Interesse oder wenig Kontakt reicht häufig nicht aus, um dem anderen Elternteil das Sorgerecht vollständig abzuerkennen.