Antwortdatum: 24.10.2024
Bei Bedenken wegen Drogenkonsums kann der betreuende Elternteil zunächst versuchen, den Umgang zu beschränken oder zu begleiten. Verweigern Sie jedoch den Kontakt komplett, könnte das gegen das Recht des Kindes auf Umgang verstoßen, es sei denn, eine konkrete Gefährdung liegt vor. In strittigen Fällen entscheidet das Familiengericht. Es kann einen begleiteten Umgang anordnen, bis sich die Situation bessert. Bietet der andere Elternteil überzeugende Nachweise (z. B. Drogenscreening, Therapienachweis), könnte er ein normales Umgangsrecht zurückerlangen. Eine dauerhafte Umgangsverweigerung ohne gerichtliche Klärung kann negative Folgen haben; also besser das Gericht einschalten, wenn die Gefahr nicht anders abgewendet wird.