Antwortdatum: 19.12.2024
Sind beide Ehegatten Vertragspartner eines Kredits, haften sie gegenüber der Bank gemeinsam. Im Innenverhältnis kann das Familiengericht oder eine außergerichtliche Vereinbarung regeln, wer wie viel zahlt. Oft wird die Kreditlast beim Zugewinnausgleich oder bei der Vermögensaufteilung berücksichtigt. Wer im Haus bleibt, muss nicht automatisch alles zahlen. Gibt es keine Einigung, kann die Bank von jedem die volle Rate fordern, da eine Gesamtschuld besteht. Derjenige, der allein zahlt, könnte aber Regress vom anderen Ehepartner verlangen, gemäß deren Quotenvereinbarung. Wichtig ist, dass beide den Kreditvertrag nicht ohne Zustimmung der Bank auf einen Partner übertragen können.