Antwortdatum: 27.12.2024
Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten, die eingetragene Lebenspartnerschaft ist jedoch weiterhin existent für bereits bestehende Partnerschaften. Hinsichtlich des Erbrechts ist die Stellung des eingetragenen Lebenspartners weitgehend der eines Ehegatten angeglichen. Das heißt, der Lebenspartner hat bei gesetzlicher Erbfolge dieselben Rechte wie ein Ehegatte. Trotzdem empfiehlt sich ein Testament, um Missverständnisse zu vermeiden. Wurde die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt, gilt das Ehegatten-Erbrecht eindeutig. Wer in einer alten Lebenspartnerschaft bleibt, genießt aber ebenfalls die gleichen erbrechtlichen Rechte.