Antwortdatum: 31.10.2024
Bei einer einvernehmlichen Scheidung legen beide Ehegatten ihre Zustimmung zum Scheidungsantrag vor, was Zeit und Kosten spart. Dennoch benötigt mindestens einer der Ehepartner einen Anwalt, um den Antrag beim Familiengericht zu stellen. Wichtig ist, dass alle Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) geklärt sind. Mit den unterschriebenen Vereinbarungen und dem Anwalt wird der Scheidungsantrag eingereicht. Das Gericht terminiert einen kurzen Scheidungstermin, in dem beide kurz angehört werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt – unter anderem mindestens ein Jahr Trennungsdauer – wird die Scheidung im Termin ausgesprochen.