Antwortdatum: 12.12.2024
Falsche Vorwürfe von Kindesmissbrauch sind hochbrisant und werden vom Familiengericht ernst genommen. Allerdings prüft das Gericht in der Regel sorgfältig, z. B. durch Sachverständige oder das Jugendamt. Sie können anwaltlich Widerspruch einlegen und Beweise oder Zeugen benennen. Sollte ein eA-Verfahren (einstweilige Anordnung) laufen, können kurzfristig Kontakte eingeschränkt werden. Nach weiterer Aufklärung kann das Gericht die Vorwürfe entkräften und wieder zum regulären Umgang übergehen. Falsche Anschuldigungen können dem Vorwerfenden schaden, wenn das Gericht erkennt, dass sie zur Manipulation dienen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu verteidigen, alles sachlich vorzutragen und Ruhe zu bewahren.