
info@christinemartin-strafrecht.de
Effektive und erfolgreiche Strafverteidigung
Christine Martin ist Strafverteidigerin, Fachanwältin für Strafrecht und Rechtsanwältin. Sie ist auf die Beratung und Vertretung in Str...
info@christinemartin-strafrecht.de
Effektive und erfolgreiche Strafverteidigung
Christine Martin ist Strafverteidigerin, Fachanwältin für Strafrecht und Rechtsanwältin. Sie ist auf die Beratung und Vertretung in Strafsachen hochgradig spezialisiert.
Sowohl im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung, im Rechtsmittelverfahren (Berufung/Revision/Verfassungsbeschwerde) oder in der Strafvollstreckung setzt sie sich persönlich und engagiert für Ihre Belange ein und verteidigt Sie gegenüber sämtlichen Behörden und vor allen Gerichten.
Einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte, neben der Verteidigung bei Gewalttaten, ist die anwaltliche Vertretung von Geschädigten, insbesondere den Opfern von Sexualstraftaten.
Dabei schließt sich die Vertretung sowohl von Beschuldigten als auch von Opfern keineswegs aus. Nur wer die eine Seite kennt, kann auch auf der anderen Seite seine Mandanten umfassend und optimal beraten:
So weiß sie aus ihrer Erfahrung als Strafverteidigerin, mit welchen Taktiken oder Strategien der Gegenseite das Opfer zu rechnen hat oder kann das Opfer auf scheinbar „schwierige“ Fragen entsprechend gut vorbereiten. Gleiches gilt bei der Verteidigung von Angeklagten.
Verkehrsstrafrecht
Zu den Kompetenzfeldern von Christine Martin zählt unter anderem das Verkehrsstrafrecht.
Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) sowie der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB), im Volksmund auch „Unfallflucht" oder Fahrerflucht genannt.
Bei diesen Straftaten droht neben einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins. Zusätzlich droht im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum (BTM) oder Alkohol am Steuer auch eine MPU (auch „Idiotentest“ genannt).
Auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können nach dem neuen Bußgeldkatalog empfindliche Geldbußen nach sich ziehen und ein Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.
Natürlich verteidigt sie auch in allen anderen Bereichen des Strafrechts, insbesondere bei Gewaltstraftaten.
Wir sind daher auch kompetenter Ansprechpartner bei Betäubungsmittelsachen, Körperverletzungsdelikten etc. pp. für Sie.
VITA
- Lehrbeauftragte an der Fachhochschule Ansbach
- Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz
- Rechtsanwältin in renommierter Wirtschaftskanzlei, Hansestadt Hamburg
- Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Bamberg
- Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
MITGLIEDSCHAFTEN
- Mitglied Deutscher Anwaltverein e.V.
- Mitglied des Schweinfurter Anwaltsverein e.V.