Tietmann
Rechtsanwalt
Herr Tietmann ist Jahrgang 1954 und gebürtiger Bremer. Er studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und war parallel dazu am Institut für internation...
Tietmann
Rechtsanwalt
Herr Tietmann ist Jahrgang 1954 und gebürtiger Bremer. Er studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und war parallel dazu am Institut für internationales Recht tätig. Im Anschluss daran absolvierte er das Rechtsreferendarzeit, u. a. mit Stationen an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Im Jahr 1986 legte Herr Tietmann die große juristische Staatsprüfung in Hamburg mit Prädikatsexamen ab und nahm nach einer ersten anwaltlichen Tätigkeit erfolgreich an einer betriebswirtschaftlichen Zusatzausbildung teil. Zudem arbeitete er in der Personalabteilung eines großen Unternehmens. Zwischen 1989 und 2002 fungierte Rechtsanwalt Tietmann zunächst als angestellter Anwalt und danach als Sozietätspartner in einer wirtschaftsberatenden überörtlich agierenden Sozietät, bis er 2002 schließlich seine eigene Kanzlei in Schwerin eröffnete.
Herr Tietmann ist seit 1993 als Rechtsanwalt in ganz Mecklenburg-Vorpommern bzw. ganz Norddeutschland und teilweise sogar bundesweit tätig. Er bietet außergerichtliche Unterstützung sowie engagierte Vertretung vor Gericht und zählt Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler sowie Unternehmen gleichermaßen zu seinen Mandanten in einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten, welche im Detail unten beschrieben sind.
Verkehrsrecht
Bei Unfällen im Straßenverkehr übernimmt Rechtsanwalt Tietmann die gerichtliche wie auch außergerichtliche Vertretung von Unfallgeschädigten zur Durchsetzung entstandener Ansprüche. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist hierbei die Regulierung von Personenschäden, welche das Leben eines Geschädigten nicht selten drastisch verändern können. Seine Arbeit umfasst zudem die qualifizierte Unterstützung im Verkehrsstrafverfahren sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren und bei Führerscheinmaßnahmen der Ordnungsbehörde. Aber auch im neuen EU-Führerscheinrecht können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Tietmann wenden.
Baurecht & Architektenrecht
Im privaten Bau- und Architektenrecht steht Rechtsanwalt Tietmann öffentlichen Auftraggebern, privaten Bauherrn, beauftragten Architekten und Bauunternehmen gleichermaßen zur Seite. Er beschäftigt sich u. a. mit der Erstellung bzw. Prüfung von Bauverträgen sowie Architektenverträgen und mit der Begleitung von Bauvorhaben. Insbesondere wird Rechtsanwalt Tietmann gerne für Sie tätig, wenn zusätzliche Vergütungsansprüche, Baumängel, Gewährleistungsansprüche oder Baubehinderungen vorhanden sind.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Auf dem Feld des Bank- und Kapitalmarktrechts wahrt Rechtsanwalt Tietmann sowohl die Interessen von Bankkunden als auch von Banken. Geschäftsbanken steht er z. B. im Kreditsicherungsrecht, im Recht des Zahlungsverkehrs sowie was die Durchsetzung von Ansprüchen aus gewährten Krediten anbelangt, zur Verfügung. Privaten Bankkunden hilft er u. a. bei der Rückführung gekündigter Kredite, oder wenn sie als Anleger börsenrechtliche Anliegen, z. B. im Zusammenhang mit einem drohenden Totalverlust, haben.
Versicherungsrecht
Die versicherungsrechtliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Tietmann umfasst sowohl die Betreuung von Versicherungsnehmern als auch von Versicherungen. Er berät fundiert beim Abschluss einer Versicherung und hilft bei allen Rechtsfragen, wenn eine Versicherung läuft. Gewerbliche Rechtsratsuchende sind bei ihm genau richtig, wenn es unter dem Stichwort „Compliance" darum geht, betriebliche Abläufe an den Versicherungsschutz anzupassen. Zudem können sich Versicherungskonzerne bei der Abwehr unberechtigter Leistungsansprüche auf Rechtsanwalt Tietmann verlassen.
Verwaltungsrecht
Im Bereich des Verwaltungsrechts ist Rechtsanwalt Tietmann gewerblichen sowie privaten Mandanten z. B. im Kommunalabgabenrecht behilflich, was u. a. die außergerichtliche bzw. gerichtliche Anfechtung von Ausbaubeitragsbescheiden sowie Erschließungsbescheiden anbelangt. Er unterstützt Unternehmer sowie private Grundstückseigentümer, welche nicht selten von tiefgreifenden Veränderungen durch die Planung bzw. Errichtung neuer Autobahnen und Eisenbahnstrecken betroffen sind. Rechtsanwalt Tietmann bietet in solchen Fällen Vertretung gegenüber der zuständigen Planfeststellungsbehörde und vor Gericht, falls nötig bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht.
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der angegebenen Rufnummer gebeten. Gerne können Sie auch die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen.
ra-tietmann-sn@t-online.de