Antwortdatum: 29.11.2024
Wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Kindesentführung ins Ausland gibt, können Sie beim Familiengericht eine einstweilige Anordnung beantragen. Das Gericht kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, z. B. Herausgabe des Kinderreisepasses anordnen oder die Ausreise untersagen. In gravierenden Fällen kann auch das Umgangsrecht eingeschränkt werden. Entscheidend ist das Kindeswohl und die Gefahr, dass das Kind rechtswidrig weggebracht wird. Gerichte können außerdem Kooperationsersuchen an Grenzbehörden stellen. Diese Maßnahmen sind einschneidend und setzen voraus, dass Sie schlüssig darlegen, dass eine konkrete Entführungsgefahr besteht.